Glück im Unglück beim Schlittschuhlaufen

based on a true story

Endlich raus an die frische Winterluft. Mit meiner kleinen Tochter Anna M. besuchen wir die Eiskunstbahn in M., um dort – warm eingepackt – ein paar Runden zu drehen. Die fünfjährige Anna geniesst das Schlittschuhlaufen und die Bewegung. Ich behalte die Kleine ständig im Blick. Dennoch passiert es. Ein kleiner Junge stürzt aufs Eis und Anna kann im letzten Moment abbremsen und fällt ebenfalls hin. Das war knapp. Die scharfen Kufen der Schlittschuhe hätten den Jungen schwer verletzen können. Beide Kinder bleiben unversehrt – dem Himmel sei Dank.

Ich überlege mir, was passiert wäre, wenn der Bub durch meine Kleine verletzt worden wäre? In Gedanken versunken entscheide ich mich, die heutige Schlittschuhpartie abzubrechen und nach Hause zu fahren.

P.S. Anmerkungen der Redaktion: Jährlich verletzten sich rund 3600 Menschen beim Schlittschuhlaufen. Die meisten von ihnen kommen mit Prellungen an Händen und Knien oder mit Platzwunden davon. Andere müssen sich wegen Knochenbrüchen oder Gehirnerschütterungen behandeln lassen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei solchen Unfällen weder Eltern noch Kinder mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Wird bei einem Unfall jemand verletzt, trägt die obligatorische Unfallversicherung sämtliche Kosten für die notwendigen medizinischen Behandlungen. Sie übernimmt auch einen allfälligen Lohnausfall, wenn der oder die Verunfallte eine Weile nicht arbeiten kann. Bleiben nach einem Unfall erhebliche und dauerhafte Körperschäden zurück, entrichtet die Unfallversicherung zudem eine sogenannte Integritätsentschädigung. Die Höhe dieser einmaligen Zahlung hängt davon ab, wie stark sich die Schädigung auf das künftige Leben des Unfallopfers auswirken wird. Ob diese Auszahlung jedoch ausreicht, darf in Frage gestellt werden.

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Wenn nicht jetzt – wann dann?

Bildquelle: Almadin02 auf Pixabay

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