Mit dem Vorsorgeauftrag von PlusMinus50.ch bestimmen Sie als eine urteilsfähige Person für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit, eine juristische oder natürliche Person als Ihren Stellvertreter, sprich vorsorgebeauftrage Person in den drei Sachthemen: Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten.
Bestellen Sie das Merkblatt «Vorsorgeauftrag» und bringen Sie in Erfahrung, warum dieses Dokument von Wichtigkeit ist und auf welche Punkte Sie unbedingt achten sollten.
Vorsorgeauftrag – würdevolle Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit!
Sorgen Sie jetzt vor damit die KESB das Zepter nicht übernimmt.