„Endlose Treue“ – dieses Versprechen geben uns unsere Haustiere jeden Tag aufs Neue. Unsere pelzigen, gefiederten oder geschuppten Begleiter sind mehr als nur Tiere. Sie sind Lebensgefährten, die uns mit ihrer unerschütterlichen Loyalität und bedingungslosen Liebe erfreuen.
Doch was passiert, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, uns um sie zu kümmern? Die Antwort darauf liegt in einer durchdachten Vorsorgeerklärung für Haustiere.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf faszinierende Fakten rund um Schweizer Haustiere, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedeutung einer sorgfältigen Vorsorgeplanung. Erfahren Sie, wie Sie Ihrem treuen Begleiter auch über Ihren eigenen Lebensweg hinaus Sicherheit und Fürsorge bieten können.
Fast jeder zweite Haushalt in der Schweiz hat mindestens ein Heimtier, was die große Bedeutung von Tieren im Land unterstreicht. Katzen sind besonders beliebt und leben in 28 Prozent der Haushalte, während Hunde in etwa 12 Prozent der Haushalte anzutreffen sind.
Drei bemerkenswerte Fakten über Haustiere in der Schweiz:
Die Leidenschaft für Haustiere zeigt sich neben ihrer Anzahl auch in den finanziellen Ausgaben der Tierhalter. Im Jahr 2022 erzielte der Detailhandel mit Haustieren und zoologischem Bedarf einen Umsatz von rund 821 Millionen Schweizer Franken. Besonders auffällig ist der Bereich der Heimtiernahrung: Im Jahr 2023 wurden etwa 610 Millionen Franken durch den Verkauf von rund 172 Millionen Kilogramm Heimtiernahrung erwirtschaftet.
Die Kosten für die Haltung eines Haustiers können beträchtlich sein. Jährliche Ausgaben für einen Hund liegen zwischen 1690 und 4100 Franken, während für eine Katze Kosten von 1445 bis 4045 Franken anfallen. Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen erfordern jährlich etwa 600 bis 1590 Franken, wobei die Anschaffungskosten nicht berücksichtigt sind.
Genauere Details und weitere Informationen finden Sie im Beitrag von “Vier Pfoten" über die finanziellen Aspekte der Haustierhaltung.
Die positiven Auswirkungen von Haustieren auf das Wohlbefinden ihrer Besitzer sind gut dokumentiert. Studien belegen, dass Haustiere erheblich zur Stressbewältigung, Förderung sozialer Interaktionen und Steigerung der allgemeinen Lebenszufriedenheit beitragen können. Die gesundheitlichen Vorteile für die Besitzer sind ein entscheidender Grund für die große Beliebtheit von Haustieren in der Schweiz.
Es gelten strenge gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Haustieren. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Tiere angemessen behandelt und versorgt werden.
Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) regelt den Schutz und die Rechte von Tieren. Es verpflichtet Tierhalter, ihre Haustiere artgerecht zu halten, zu versorgen und zu behandeln. Dies schließt angemessene Nahrung, Pflege und Unterbringung ein.
Jede Tierart hat spezielle Bedürfnisse, die berücksichtigt werden müssen. Für Hunde zum Beispiel ist es verpflichtend, sie regelmäßig auszuführen und ihnen genügend Bewegung zu bieten. Ebenso müssen Tierhalter sicherstellen, dass ihre Tiere bei Krankheiten oder Verletzungen tierärztlich versorgt werden. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit Geldbußen oder, in schweren Fällen, mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung Pflicht. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die das Tier an Dritten verursacht. Beispielsweise wenn ein Hund jemanden beißt oder Sachschäden anrichtet. Die Mindestdeckungssumme variiert je nach Kanton.
Für andere Haustiere, wie Katzen oder Kleintiere, gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht. Es wird jedoch empfohlen, eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.
Das Schweizer Tierschutzgesetz stuft das Aussetzen von Tieren als Tierquälerei ein, selbst wenn dem Tier dabei nichts passiert. Entscheidend ist die Absicht, das Tier loszuwerden. Es ist bereits strafbar, ein Tier vor einem Tierheim abzustellen. Auch das Zurücklassen von Tieren in Räumen, in die man nicht zurückkehrt, gilt als Aussetzen. Jeder, der für ein Tier verantwortlich ist, kann strafrechtlich belangt werden.
Der Tatbestand des Aussetzens wird jedoch nicht erfüllt, wenn das Vergessen des Tieres ohne Absicht geschieht.
Eine Vorsorgeerklärung schafft Sicherheit und verhindert unnötigen Stress oder Ungewissheit für Mensch und Tier. Sie stellt sicher, dass Ihr Haustier auch bei Ihrer Urteilsunfähigkeit oder nach Ihrem Ableben gut versorgt wird. Außerdem wird festgelegt, wer die Verantwortung übernehmen und dafür eine Zuwendung erhalten soll. Diese Auflage stellt sicher, dass die artgerechte Fürsorge rechtlich eingefordert werden kann.
Wenn keine ausdrückliche Anordnung zum Verbleib des Tieres im Todesfall getroffen wird, erfolgt die Zuweisung im Rahmen der Erbteilung. Das Tier wird entweder durch Vertrag einem der Erben zugewiesen oder, falls notwendig, per Losentscheid.
Wir alle wissen, wie sehr wir uns um unsere Haustiere sorgen und wie wichtig es uns ist, dass es ihnen gut geht – egal, was passiert. Ohne eine klare Regelung in Form einer Vorsorgeerklärung können Haustiere unversorgt bleiben oder in Tierheime abgegeben werden. Für uns als Halter ist es unvorstellbar, dass unsere treuen Begleiter nicht in liebevolle Hände kommen und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden.
Tiere gelten in der Schweiz rechtlich nicht als Sachen, auch wenn die Vorschriften des Sachenrechts auf sie angewendet werden können. Das bedeutet, dass Tiere Bestandteil eines Nachlasses sein können und im Rahmen eines Erbes vererbt oder vermacht werden.
Eine Vorsorgeerklärung schafft Sicherheit und verhindert unnötigen Stress oder Ungewissheit für Mensch und Tier. Sie stellt sicher, dass Ihr Haustier auch bei Ihrer Urteilsunfähigkeit oder nach Ihrem Ableben gut versorgt wird. Außerdem wird festgelegt, wer die Verantwortung übernehmen und dafür eine Zuwendung erhalten soll. Diese Auflage stellt sicher, dass die artgerechte Fürsorge rechtlich eingefordert werden kann.
Wenn keine ausdrückliche Anordnung zum Verbleib des Tieres im Todesfall getroffen wird, erfolgt die Zuweisung im Rahmen der Erbteilung. Das Tier wird entweder durch Vertrag einem der Erben zugewiesen oder, falls notwendig, per Losentscheid.
Handeln Sie jetzt, um sicherzustellen, dass Ihr geliebter Begleiter auch bei Ihrer Abwesenheit oder im Ernstfall sofort optimal betreut und versorgt wird. Mit den Dokumenten von PlusMinus 50 erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Anleitungen zur Klärung folgender Punkte:
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Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir Ihnen unser Expertenteam von PlusMinus50 jederzeit für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.