Das Jahr 2025 bringt in der Schweiz rechtliche Neuerungen, die direkte Auswirkungen auf die Vorsorge und Nachlassplanung haben. Diese Entwicklungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der eigenen finanziellen und rechtlichen Strategien.
Einerseits schaffen sie neue Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit, andererseits stellen sie Bürgerinnen und Bürger vor zusätzliche Herausforderungen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und zeigt auf, wie Sie Ihre Vorsorge- und Nachlassplanung beeinflussen können. So sind Sie bestens vorbereitet, um auch im neuen Jahr finanziell und rechtlich abgesichert zu sein.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten, die Konflikte zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden reduzieren sollen. Eine wichtige Neuerung ist die erweiterte Rechtswahl: Schweizer Staatsbürger mit zusätzlicher ausländischer Staatsbürgerschaft können künftig das Erbrecht ihres anderen Heimatlandes wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Nachlassplanung individuell anzupassen mit Rücksicht auf die verschiedenen nationalen Erbrechtsordnungen.
Die neuen Regelungen sind besonders relevant für Personen mit Vermögenswerten im Ausland. Sie ermöglichen eine gezielte Wahl des anwendbaren Erbrechts, wodurch Vermögenswerte gemäß den gewünschten Bestimmungen vererbt werden können. Die Reform bietet erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten und macht eine Überprüfung der Nachlassplanung sinnvoll, um die neuen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.
Die Krankenkassenprämien in der Schweiz steigen auch im Jahr 2025 weiter an. Experten prognostizieren eine durchschnittliche Erhöhung von etwa 6 %. Gerade für Menschen mit begrenztem Einkommen oder für Familien kann dieser Anstieg eine finanzielle Herausforderung bedeuten.
Die kontinuierliche Prämiensteigerung macht eine vorausschauende Planung der Gesundheitskosten erforderlich. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann durch gezielte Maßnahmen seine finanzielle Situation stabilisieren.
Die Krankenkassenprämien unterscheiden sich stark je nach Kanton. Während einige Kantone relativ moderate Erhöhungen verzeichnen, müssen Versicherte in anderen Regionen mit deutlich höheren Mehrkosten rechnen. Diese Unterschiede können Einfluss auf die individuelle finanzielle Vorsorge haben und sollten in der langfristigen Planung berücksichtigt werden.
Gerade für Personen, die sich in der Nachlassplanung oder in der allgemeinen finanziellen Vorsorge befinden, ist es wichtig, diesen Faktor zu berücksichtigen. Wer etwa vorhat, in eine andere Region umzuziehen, sollte auch die Prämienentwicklung in den jeweiligen Kantonen mit einbeziehen.
Ab 2025 beginnt die stufenweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre, die bis 2028 abgeschlossen sein soll. Damit wird das Rentenalter von Frauen an jenes der Männer angeglichen. Diese Reform betrifft insbesondere Frauen der Übergangsgeneration, also jene, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Für Frauen, die von dieser Anpassung betroffen sind, ist es ratsam, ihre Vorsorgepläne frühzeitig zu überprüfen. Eine genaue Berechnung der voraussichtlichen Rentenleistungen sowie eine Anpassung der individuellen Sparstrategien helfen, die finanziellen Auswirkungen besser zu bewältigen.
Neben der Erhöhung des Referenzalters bringt die Reform mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Künftig können Versicherte ihre Rente bereits ab 63 Jahren mit Kürzungen beziehen oder den Renteneintritt über 65 hinaus aufschieben und dadurch höhere Rentenleistungen erhalten.
Jedoch birgt diese Flexibilität auch Herausforderungen. Ein vorzeitiger Bezug führt zu dauerhaften Rentenkürzungen, während ein späterer Eintritt eine ausreichende finanzielle Absicherung bis dahin voraussetzt. Daher sollten Versicherte ihre persönliche Situation sorgfältig analysieren und gegebenenfalls mit einer Fachperson besprechen, um die optimale Entscheidung für ihre Altersvorsorge zu treffen.
Ab 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Altersvorsorge in Kraft: Versicherte können nun rückwirkend Beiträge in die Säule 3a einzahlen – und das bis zu zehn Jahre zurück. Diese Neuerung ermöglicht es Personen, verpasste Einzahlungen nachzuholen und so ihre Altersvorsorge gezielt zu stärken. Besonders vorteilhaft ist dies für Selbstständige oder Erwerbstätige mit unregelmäßigem Einkommen, die in bestimmten Jahren keine oder nur geringe Einzahlungen leisten konnten.
Durch die nachträglichen Einzahlungen wird es möglich, gezielt Kapital für den Ruhestand anzusparen. Dies kann insbesondere für jene attraktiv sein, die ihre Altersvorsorge aufstocken möchten oder vor dem Renteneintritt eine zusätzliche Finanzreserve aufbauen wollen.
Neben der Möglichkeit, die Altersvorsorge zu optimieren, bietet die neue Regelung auch erhebliche steuerliche Vorteile. Beiträge in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig. Gezielte Nachzahlungen können die Steuerlast spürbar reduzieren. Wer in einkommensstarken Jahren größere Summen nachzahlt, kann somit seine Steuerprogression senken und langfristig profitieren.
Wichtig ist dabei eine strategische Planung: Idealerweise sollten die Nachzahlungen über mehrere Jahre verteilt werden, um die steuerlichen Vorteile optimal auszunutzen.
Ab 2025 treten in der Schweiz neue Vorschriften für die Vergabe von Hypotheken in Kraft. Banken und Kreditinstitute müssen künftig strengere Bonitätsprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass Kreditnehmer langfristig zahlungsfähig bleiben. Ein zentraler Punkt dieser Reform ist die Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen: Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss künftig einen höheren Anteil des Kaufpreises aus eigenen Mitteln finanzieren.
Diese Verschärfung soll das Risiko von Überschuldung reduzieren und die Stabilität des Immobilienmarktes stärken. Gleichzeitig könnte sie den Zugang zu Wohneigentum erschweren, insbesondere für junge Käufer und Familien, die nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen.
Parallel zu den neuen Kreditvergabe Regeln wird erwartet, dass die Hypothekarzinsen weiter steigen. Dies führt dazu, dass nicht nur die monatlichen Belastungen für Kreditnehmer zunehmen, sondern auch die gesamten Finanzierungskosten über die Laufzeit hinweg deutlich höher ausfallen können. Für zukünftige Immobilienkäufer bedeutet dies, dass eine umsichtige Planung unerlässlich ist.
Die Gesetzesänderungen 2025 haben weitreichende Auswirkungen auf Vorsorge, Nachlassplanung, Hypotheken und Altersvorsorge. Während neue Vorschriften und steigende Kosten Herausforderungen mit sich bringen, eröffnen flexible Rentenmodelle, erweiterte Möglichkeiten in der Säule 3a und klarere Regelungen für internationale Erbfälle auch wertvolle Chancen.
Bei PlusMinus50 wissen wir, wie wichtig es ist, sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorzubereiten. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre persönliche und rechtliche Vorsorge optimal anzupassen. Mit einer individuellen Analyse Ihrer Situation identifizieren wir Handlungsbedarf und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – sei es zur Nutzung steuerlicher Vorteile, zur Sicherstellung eines reibungslosen Nachlassprozesses oder zur Optimierung Ihrer Altersvorsorge.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz, um auch 2025 und darüber hinaus finanziell und rechtlich bestens abgesichert zu sein.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam gestalten wir Ihre Zukunft.