Seit vielen Jahren pflegen meine Frau und ich zu unseren Nachbarn eine gute Freundschaft. Wir Männer angeln leidenschaftlich gerne und haben dabei auch so unsere Diskussionen. Ich habe nicht schlecht gestaunt, als mein Freund mir erklären wollte, dass er und seine Frau eine Scheidung in Betracht ziehen, um der Rentenplafonierung bei der AHV zu entgehen.
Sicherlich bekommt man als verheiratetes Paar weniger Rente als zwei Einzelpersonen, die im Alter im Konkubinat zusammenleben. Aber gleich die Scheidung einreichen???
Mir scheint, dass sich mein guter Freund nicht wirklich mit den Konsequenzen im Detail auseinandergesetzt hat. Dennoch bleibt er stur und argumentiert auch mit den steuerlichen Vorteilen: Weil die Einkommen als Ehepaar von den Steuerbehörden zusammengerechnet werden, greift eher die Steuerprogression, welche höhere Steuern zur Folge hat. Als Geschiedene würden sie als Einzelpersonen besteuert und allenfallsweniger Steuern zahlen. Aber ob da die Steuerbehörde mitspielen wird, ist ein weiterer Knackpunkt – die Beiden leben ja weiterhin zusammen und die berechtigte Frage einer Steuerumgehung ist nicht auszuschliessen.
Ein viel grösseres Problem liegt m.E. beim Erbrecht. Denn als geschiedene Personen, die zwar im Konkubinat zusammenleben, besteht kein Genuss mehr, wenn es um das Ehegatten-Erbrecht geht. Ausserdem entfällt der Anspruch auf eine Witwen- bwz. Witwerrente der AHV. Sicherlich besteht die Möglichkeit ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen, aber dennoch dürfen die Pflichtteile nicht verletzt werden. Des Weiteren muss der überlebende Konkubinatspartner das Erbe dann versteuern (und das kann teuer werden).
Und zu guter Letzt: auch eine einvernehmliche Scheidung kostet!
Ich rate meinem lieben Freund mit seiner Frau, einen Experten aufzusuchen und unter keinen Umständen unüberlegte Entscheide zu treffen.
Das Expertenteam von PlusMinus50.ch unterstützt seit vielen Jahren Kundinnen und Kunden bei der Erstellung oder der Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen in der Schweiz.
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