Unser Erbverzichtsvertrag

Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung | Erbvertrag | Erbverzichtsvertrag und trotzdem verschieben Sie dieses heikle Thema immer wieder aufs Neue?

was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen?  Oder noch schlimmer: Sie versterben!

Was dann? Dann geht womöglich Ihr Hab & Gut nicht an die Personen, die Sie beerben wollten, …. oder zumindest erhalten diese nicht den Anteil, wie Sie sich das insgeheim vorgestellt hatten. Noch bedenklicher: der Schweizer Staat profitiert allenfalls von Ihrem Nachlass. Und dies nur weil Sie die entsprechenden Schritte wie das Ausrichten eines Erbvertrags / Erbverzichtsvertrags nicht rechtzeitig in die Wege geleitet haben.

 

Die Gründe für die Ausrichtung eines Erbverzichtsvertrages gestalten sich vielfältig und entsprechend sind die Vorteile eines Erbverzichts, z.B.:

  • Sie möchten Ihren/Ihre Ehepartner/-in finanziell bestens absichern und die Nachkommen sind bereit, auf das Erbe zu verzichten bis beide Elternteile verstorben sind.
  • Sie wollen Ihren Nachkommen den Wunsch zum Eigenheim ermöglichen und zwar jetzt zu Ihren Lebzeiten.
  • Sie leben in einer Patchworkfamilie und wünschen, Ihren/IhrePartner/in wirtschaftlich optimal abzusichern und das Erbe den Nachkommen gerecht zu verteilen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
  • und vieles mehr

 

Das neue Erbrecht der Schweiz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und ermöglicht Ihnen mehr Handlungspielraum, um den Nachlass zu verteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich intensiv mit Ihrer Nachlassplanung befassen und Möglichkeiten, wie Testament, Ehevertrag, Erbvertrag sowie den hier im Fokus stehenden Erbverzichtsvertrag ins Auge fassen.

Wichtig zu wissen: Ein Verzicht auf das Erbe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss der Erbverzicht mit Hilfe eines Erbvertrags öffentlich beurkundet werden. Zum anderen müssen zwei Zeugen anwesend sein. Diese zusätzlichen Kosten werden separat verrechnet.

Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie die Nachlassplanung sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen professionell, beratend und diskret zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der öffentlichen Beurkundung des Erbverzichtsvertrag -  wenn das kein Plus ist?

 

Sich intensiv mit der Nachlassplanung zu befassen, heisst nicht mit dem Leben abzuschliessen. Im Gegenteil: Sie schaffen Klarheit und Ordnung, für sich selbst und Ihre Liebsten.

 

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