Mein Testament

Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung | Testament und trotzdem verschieben Sie dieses heikle Thema immer wieder aufs Neue?

was wäre wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen?  Oder noch schlimmer: Sie versterben!

Was dann? Dann geht womöglich Ihr Hab & Gut nicht an die Personen, die Sie beerben wollten, …. oder zumindest erhalten diese nicht den Anteil, wie Sie sich das insgeheim vorgestellt hatten. Noch bedenklicher: der Schweizer Staat profitiert allenfalls von Ihrem Nachlass? Und dies nur weil Sie die entsprechenden Schritte wie das Ausrichten eines Testaments nicht rechtzeitig in die Wege geleitet haben.

Rund um das Testament, bzw. den letzten Willen gibt es viele Fragen zu klären, zum Beispiel:

  • Kennen Sie den neuen Handlungsspielraum aufgrund der Revision des Schweizer Erbrechts?
  • Haben Sie bereits ein Inventar Ihres Vermögens erstellt?
  • Wer sind in Ihrem Fall die gesetzlichen Erben? Und welches die Ersatzerben?
  • Haben Sie pflichtteilsgeschützte Erben? Die freie Quote, was ist darunter zuverstehen?
  • Wünschen Sie einen Willensvollstrecker – welches sind die Vorteile?
  • Sind Sie sich der Konsequenzen bewusst, sollten Sie kein Testament verfassen wollen? Unabhängig davon, ob viel oder wenig Vermögen vorhanden ist.
  • Sie möchten ein Testament verfassen – wünschen jedoch präzisere Informationen zu den Formvorschriften?
  • Ist es Ihr letzter Wille zum Beispiel ein Vermächtnis | Legat auszurichten?
  • Sie haben noch minderjährige Kinder: wie gestaltet sich das Sorgerecht, falls Sie unerwartet versterben?
  • Welches sind die Hinterlegungsmöglichkeiten des Testaments
  • und vieles mehr

 

Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie das Ausrichten eines Testaments sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen professionell, beratend und diskret zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der öffentlichen Beurkundung des Testaments - wenn das kein Plus ist?

 

Das neue Erbrecht trat am 1. Januar 2023 in Kraft und ermöglicht Ihnen als Erblasser oder Erblasserin mehr Handlungspielraum, um den Nachlass zu verteilen. Dies setzt jedoch voraus, dass entweder ein Testament oder ein Erbvertrag verfasst wird oder, dass die bestehenden Regelungen für den Erbfall überprüft und allenfalls angepasst werden. Das Expertenteam von PlusMinus50.ch nimmt Ihnen gerne diese inhaltliche Überprüfung ab. Somit stellen wir sicher, dass im Erbfall keine Interpretationslücken bestehen und garantieren, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird.

 

Mit dem Verfassen eines Testaments schaffen Sie Klarheit und Ordnung, für sich selbst und die Erben. Nur Ihr Wille soll geschehen!

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