Sie planen in Kürze zu heiraten oder sind bereits seit einigen Jahren den Bund der Ehe eingegangen? Um sich selbst aber auch die oder den Partner/-in abzusichern, empfiehlt sich das Ausrichten eines Ehevertrags. Grund:
was wäre wenn... Ihre Liebe auseinanderbricht und es zur Scheidung kommt? Oder Sie durch einen Unfall oder Krankheit versterben? Jetzt ist die Zeit dazu, die richtigen Dokumente zu erstellen oder auf "Vordermann / Vorderfrau" zu bringen.
In einem Ehevertrag können Sie als Ehepaar ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Zum Beispiel:
Wichtig: Die Eheleute müssen den Vertrag von einer Urkundsperson beurkunden lassen. Hierbei werden von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese zusätzlichen Kosten werden separat verrechnet.
Wenn beide Ehepartner den Ehevertrag abändern oder aufheben wollen, müssen diese wiederum zu einer Urkundsperson. Ist ein Ehepartner nicht einverstanden, urteilsunfähig oder verstorben, kann ein Ehevertrag nicht mehr abgeändert werden.
Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie das Ausrichten eines Ehevertrags sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie auch gerne bei der öffentlichen Beurkundung des Ehevertrags - wenn das kein Plus ist?
Mit dem Verfassen eines Ehevertrags stellen Sie weder Ihre Ehe noch Liebe in Frage. Im Gegenteil: Sie schaffen Klarheit und Ordnung, für sich selbst und Ihre Ehefrau bzw. Ihren Ehemann.
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