Unser Ehevertrag

Sie planen in Kürze zu heiraten oder sind bereits seit einigen Jahren den Bund der Ehe eingegangen? Um sich selbst aber auch die oder den Partner/-in abzusichern, empfiehlt sich das Ausrichten eines Ehevertrags. Grund:

was wäre wenn...  Ihre Liebe auseinanderbricht und es zur Scheidung kommt? Oder Sie durch einen Unfall oder Krankheit versterben? Jetzt ist die Zeit dazu, die richtigen Dokumente zu erstellen oder auf "Vordermann / Vorderfrau" zu bringen.

 

In einem Ehevertrag können Sie als Ehepaar ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. Zum Beispiel:

  • Sie können in «guten Zeiten» in einem Ehevertrag festlegen, wem was gehört und wie die Vermögenswerte im Falle einer Scheidung oder im Todesfall eines Partners aufgeteilt werden sollen.
  • Als Ehepaar können Sie in einem Ehevertrag zu einem anderen Güterstand wechseln: zur Gütergemeinschaft oder zur Gütertrennung. Wichtig: Gemäss Gesetz stehen alle Ehepaare, die keinen Ehevertrag abschliessen, automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.
  • Sie möchten im Todesfall den Ehegatten finanziell bestens absichern. Dann können Sie als Eheleute im Ehevertrag zudem den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung bspw. so anpassen, dass beim Tod eines Ehegatten die gesamte Errungenschaft an die überlebende Person geht.
  • und vieles mehr

 

Wichtig: Die Eheleute müssen den Vertrag von einer Urkundsperson beurkunden lassen. Hierbei werden von Kanton zu Kanton unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese zusätzlichen Kosten werden separat verrechnet.

 

Wenn beide Ehepartner den Ehevertrag abändern oder aufheben wollen, müssen diese wiederum zu einer Urkundsperson. Ist ein Ehepartner nicht einverstanden, urteilsunfähig oder verstorben, kann ein Ehevertrag nicht mehr abgeändert werden.

 

Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie das Ausrichten eines Ehevertrags sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie auch gerne bei der öffentlichen Beurkundung des Ehevertrags - wenn das kein Plus ist?

 

Mit dem Verfassen eines Ehevertrags stellen Sie weder Ihre Ehe noch Liebe in Frage. Im Gegenteil: Sie schaffen Klarheit und Ordnung, für sich selbst und Ihre Ehefrau bzw. Ihren Ehemann.

 

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