Unser Erbvertrag

Sie befassen sich seit einiger Zeit gedanklich mit Ihrer Nachlassplanung | Erbvertrag und trotzdem verschieben Sie dieses heikle Thema immer wieder aufs Neue?

was wäre wenn… das Schicksal zuschlägt und Sie urteilsunfähig oder nicht ansprechbar, z.B. aufgrund eines Unfalls im Koma oder wegen einer schweren Krankheit auf der Intensivstation im Spital liegen? Oder noch schlimmer: Sie versterben!

Was dann? Dann geht womöglich Ihr Hab & Gut nicht an die Personen, die Sie beerben wollten, …. oder zumindest erhalten diese nicht den Anteil, wie Sie sich das insgeheim vorgestellt hatten. Noch bedenklicher: der Schweizer Staat profitiert allenfalls von Ihrem Nachlass. Und dies nur weil Sie die entsprechenden Schritte wie das Ausrichten eines Erbvertrags nicht rechtzeitig in die Wege geleitet haben.

 

In einem Erbvertrag haben Sie als Ehepaar | Konkubinatspaar um Einiges mehr Handlungsspielraum als in einem Testament. Darin kann das gesetzliche Erbrecht geändert werden. Das Pflichtteilsrecht kann übergangen und es können mit anderen Personen verbindliche Abmachungen auf den Tod hin getroffen werden.

 

Ein paar Beispiele:

 

  • Sie sind verheiratet und haben das Bedürfnis, Ihre Frau oder Ihren Mann im Todesfall gegenüber den Nachkommen zu begünstigen. In einem Erbvertrag können die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt werden und die Ehegatten können sich gegenseitig die maximale verfügbare Quote zukommen lassen.
  • Sie möchten Personen, die keine Pflichterben sind, in einem anderen Masse, wie die freie Quote es vorsieht beerben (Konkubinat, Patchworkfamilie und Stiefkinder, Freunde).
  • Sie wünschen, dass das Erbe an gewisse Bedingungen geknüpft ist, z.B. die Nachfolge im Unternehmen, die erwartete Pflege und der Unterhalt, die Ausbezahlung einer Rente etc., um hier nur einige Beispiele zu erwähnen.
  • Sie wollen innerhalb eines Erbvertrags die Möglichkeit eines Erbverzichts regeln.
  • und vieles mehr

Fazit: mit der Ausrichtung eines Erbvertrages können Sie mit dem Ehegatten und den zukünftigen Erben freie Vereinbarungen zum Erbrecht treffen. Diese Regelungen gestalten sich sehr individuell und werden auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst.

 

Für die Erstellung eines Erbvertrags sind je nach Kanton die Mitwirkung einer Urkundsperson (Notar, Rechtsanwalt usw.) sowie zwei Zeugen notwendig. Diese zusätzlichen Kosten werden separat verrechnet.

Komplexe und sehr persönliche Angelegenheiten wie das Ausrichten eines Erbvertrags sollten Sie nur mit Fachexperten besprechen. Unser Team steht Ihnen professionell, beratend und diskret zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der öffentlichen Beurkundung des Erbvertrags - wenn das kein Plus ist?

Mit dem Verfassen eines Erbvertrags stellen Sie weder Ihre Ehe noch Liebe in Frage. Im Gegenteil: Sie schaffen Klarheit und Ordnung, für sich selbst, den/die Ehepartner/in und die Nachkommen.

 

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