Nachlassplanung – schafft Klarheit und vermeidet Streitigkeiten

Was Wäre Wenn … das Schicksal zuschlägt und Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls versterben?

Mit der Nachlassplanung von PlusMinus50.ch erweisen Sie Ihren Nahestehenden den letzten grossen Liebesdienst und schaffen Klarheit. Wohl niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Sterben und Tod. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Sie die wichtigsten Dinge im Voraus regeln, bevor es zu spät ist. Denn das Fehlen eines Testaments kann viele Emotionen, sogar Streit auslösen und ganze Familien entzweien.

Mit einem Testament können Sie von den gesetzlichen Erbteilen abweichen. Ein Testament ist also nur dann notwendig, wenn Sie lhr Vermögen anders verteilen wollen als es das Gesetz vorsieht. Wer zum Beispiel eine Familie hat und wünscht, dass der überlebende Ehegatte und die Kinder oder Enkelkinder nach seinem Tod erben, für den sind die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge möglicherweise genügend. Per Testament können Sie festlegen, wer wie viel erhalten soll. Das Gesetz lässt bei der Regelung des Nachlasses aber nicht völlig freie Hand. Die Nachkommen, die Eltern und der überlebende Ehegatte haben einen zwingenden Anspruch auf einen Pflichtteil.

Zu den Personengruppen, die den Nachlass in einen Testament oder einem Ehe-oder Erbvertrag regeln sollten zählen u.a.:

• Ledige

• Konkubinatspaare

• Kinderlose Ehegatten, u.a. wenn die Eltern noch leben

• Ehegatten, die sich besser begünstigen wollen

• Personen, die Legate/Vermächtnisse aussetzen möchten

• Wer einen Willensvollstrecker einsetzen will

• Wer seinen Ehegatten vor einem Erbstreit schützen will

• Zerrüttete Familien, wo ein Streit vorprogrammiert ist

• Bei jeder Lebenssituationsveränderungen

 

Nur jede zweite Person in der Schweiz hat ein Testament verfasst. Falls Sie Ihren Nachlass weder testamentarisch noch erbvertraglich geregelt haben, erfolgt die Verteilung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Unser Erbrecht knüpft an die Blutsverwandtschaft an. Eine Ausnahme bildet nur der überlebende Ehegatte, der, obwohl mit dem Erblasser nicht blutsverwandt, dennoch IMMER Erbe ist. Ehegatte:  Sie/er ist nicht blutsverwandt und ist nur zwischen der Heirat und bis zur Scheidung anspruchsberechtigt. Die/der KonkubinatspartnerIn ist NIE anspruchsberechtigt (vgl. Konkubinatsvertrag).

Ein Testament zu verfassen, bedeutet keineswegs mit dem Leben abzuschliessen – es ermöglicht vielmehr Ordnung und Klarheit. Besonders für Menschen ohne Nachkommen ist das Schreiben eines Testaments von grosser Wichtigkeit. Denn diese können weitgehend frei über ihren gesamten Nachlass verfügen. Bei Personen mit Pflichterben kann nur in einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) geregelt werden, wer neben dem Pflichtteil in der freien Quote bedacht werden kann.

Die detaillierte, auf Ihre Wünsche und auf Ihre persönliche Lebenssituation ausgerichtete Nachlassplanung von PlusMinus50.ch entspricht den Formvorschriften. Das Testament muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden, sonst ist es nicht gültig. Bereitet Ihnen das Schreiben Mühe, können Sie das Testament bei einem Notar beurkunden lassen. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments müssen Sie zudem urteilsfähig und volljährig sein.

Den ersten Schritt zu machen bedeutet wohl die grösste Überwindung. Die Kunden sehen erst danach, wenn alles ins Rollen kommt, dass es ganz einfach geht. Da eine klare Struktur vorhanden ist und die Kunden genau wissen, wo wir im Prozess stehen, fühlen sie sich aufgehoben. Qualität findet man für diese komplexen Angelegenheiten nicht im Internet. Wenn die Kunden Eigenverantwortung für sich selbst übernommen haben, dann wissen diese ganz genau, dass sie eine komplett durchdachte und genaue Lösung erhalten werden, die perfekt auf die Lebenssituation abgestimmt ist.

Über diese heiklen Themen wissen die Wenigsten Bescheid. Darum unterstützen wir von PlusMinus50.ch unsere Kunden ganzheitlich und vernetzt mit unserer 2×360° Life-Case-Qualitäts-Beratung.

Qualität zeichnet sich durch Professionalität, Genauigkeit und Weitblick aus. PlusMinus50 überlässt nichts dem Zufall und schon gar nichts dem Staat!

Sehen Sie sich jetzt das Webinar zum Thema "Nachlassplanung" an.

Buchen Sie jetzt eine Online-Beratung!

termin Vereinbaren