Inmitten des hektischen Alltags neigen viele dazu, unangenehme Themen wie das Ableben zu verdrängen. Die Realität ist jedoch unumstößlich. Jeder von uns wird früher oder später diesen letzten Weg antreten müssen. Die Frage ist, ob wir dies unvorbereitet tun oder ob wir aktiv die Kontrolle über unser Vermächtnis behalten.
Anordnungen im Todesfall sind nicht nur eine praktische Maßnahme, sondern auch ein Akt der Liebe und Fürsorge für unsere Angehörigen. In diesem Blog Artikel möchten wir die Bedeutung dieser Anordnungen hervorheben und Ihnen helfen, die rechtlichen Aspekte in der Schweiz zu verstehen.
In der Schweiz hat jeder Mensch das Recht, für sein Lebensende Vorsorgeplanungen zu erstellen. Diese Anweisungen sind rechtlich bindend, sofern sie realisierbar und zumutbar sind. Sie dienen nicht nur dazu, Ihre eigenen Wünsche zu dokumentieren, sondern können auch Ihren Angehörigen eine große Last abnehmen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Anordnungen im Falle des Dahinscheidens individuell sind und den persönlichen Überzeugungen und Bedürfnissen entsprechen sollten.
Das Ableben ist nicht nur ein persönliches Ereignis, sondern wirft eine Vielzahl von Fragen auf.
Auf persönlicher Ebene ermöglichen klare Anordnungen eine würdevolle und respektvolle Abschiednahme gemäß den individuellen Wünschen. Ohne diese Anweisungen können die Hinterbliebenen gezwungen sein, eigene Entscheidungen zu treffen. Diese stehen möglicherweise nicht im Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen.
Diese Wünsche und Präferenzen können sehr individuell sein und im Ernstfall große Bedeutung für die betroffene Person haben. Es sind die Details, welche den Unterschied machen. Haben Sie schon einmal über folgende Fragen nachgedacht?
Ein weiterer Aspekt der Vorsorgeplanung ist die Entscheidung zur Organspende. In der Schweiz steht ein Systemwechsel bevor, bei dem die erweiterte Widerspruchslösung eingeführt wird. Bis dahin gilt die Zustimmungslösung, bei der eine klare Zustimmung der betroffenen Person erforderlich ist.
Die neue Regelung soll voraussichtlich 2026 in Kraft treten. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Ableben eines Menschen, Organe und Gewebe für Transplantation Zwecke entnommen werden. Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äußern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt.
Weitere Infos rund um das Thema Organspende finden Sie auf der Webseite von “Leben-ist-teilen”.
Die Erstellung wirksamer Anweisungen erfordert Sorgfalt, Planung und oft auch fachliche Unterstützung. Hier sind einige Tipps, um den Prozess der Vorsorgeplanung effektiv zu gestalten:
Indem Sie diese Schritte befolgen und Ihre persönlichen Anordnungen klar und rechtzeitig festhalten, können Sie sicherstellen, dass Ihre letzten Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Wir von PlusMinus50 verstehen die Bedeutung einer detaillierten und individuellen Vorsorgeplanung. Mit unserem Fachwissen und langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen in rechtlich bindenden Vorsorge Dokumenten festzuhalten. Das von uns erstellte Dokument zu “Anordnungen im Todesfall und Organspende” deckt alle Szenarien und Eventualitäten ab. Wir stellen sicher, dass die persönlichen Wünsche respektiert und umgesetzt werden.
Unsere Fachspezialisten legen besonderen Wert auf die Details und die Individualität jedes einzelnen Vorsorgedokuments. Unsere maßgeschneiderten Lösungen berücksichtigen die einzigartigen Bedürfnisse und Vorlieben unserer Kunden, um ihnen ein Gefühl der Sicherheit und Gewissheit zu geben.
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