Mietvertrag vs. Haustier Liebe: Was du als Tierhalter wissen musst

Ein Haustier bringt Leben in die eigenen vier Wände – es schenkt Freude, Gesellschaft und sorgt für unvergessliche Momente. Doch in einer Mietwohnung kann die Haltung eines Tieres auch zur Herausforderung werden. Vermieter, Nachbarn und Mietverträge setzen oft Grenzen, die nicht immer auf den ersten Blick verständlich sind. Während einige Tiere problemlos akzeptiert werden, gibt es bei anderen strenge Vorschriften. In der Schweiz gibt es klare Regelungen zur Haustierhaltung, doch sie sind nicht immer leicht zu durchschauen.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Mietern mit Haustieren und zeigt, wie sich vierbeinige Mitbewohner bestmöglich absichern lassen.

Haustiere in Mietwohnungen: Was sagt das Gesetz?

Die Haltung von Haustieren in Schweizer Mietwohnungen ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend sind die Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung.

Rechte und Pflichten der Mieter
  • Mieter dürfen die Wohnung nutzen, solange sie keine anderen Mieter oder den Vermieter unangemessen beeinträchtigen.
  • Haustiere dürfen keine Schäden verursachen oder übermäßige Lärmbelästigung darstellen.
  • Besteht eine vertragliche Regelung zur Tierhaltung, muss sich der Mieter daran halten.

Welche Haustiere sind immer erlaubt?

Kleintiere, die keinen großen Einfluss auf die Wohnung oder Nachbarn haben, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Dazu gehören:

  • Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen
  • Fische in Aquarien
  • Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel

Wann braucht man eine Erlaubnis des Vermieters?

Für größere Tiere ist eine Zustimmung des Vermieters erforderlich. Dies betrifft insbesondere:
Hunde und Katzen: Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Haltung von Hunden oder Katzen. Manche Vermieter erlauben sie, andere untersagen sie oder stellen Bedingungen wie eine spezielle Versicherung.
Exotische Tiere: Reptilien, Spinnen oder größere Papageien können je nach Vermieter ebenfalls eine Genehmigung erfordern.

Wann kann der Vermieter Haustiere verbieten?

Ein generelles Verbot ist nicht immer durchsetzbar, doch in bestimmten Fällen kann der Vermieter Haustiere untersagen:
Lärmbelästigung: Anhaltendes Hundegebell oder laute Tiere können problematisch sein.
Schäden an der Wohnung: Falls Haustiere Wände, Böden oder Türen beschädigen, kann der Vermieter einschreiten.
Vertragliche Verbote: Manche Mietverträge enthalten klare Klauseln gegen die Haltung bestimmter Tiere.

In der Schweiz dürfen Kleintiere, wie Kaninchen, Fische und Wellensittiche ohne Zustimmung des Vermieters in Mietwohnungen gehalten werden.

Haustiere und Nachbarn – So vermeidest du Konflikte

Die Haltung eines Haustiers erfordert nicht nur Verantwortung gegenüber dem Tier, sondern auch Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn.

Lärm- und Geruchsbelästigung: Wie viel ist noch akzeptabel?
  • Gelegentliches Bellen oder Miauen ist erlaubt, solange es nicht dauerhaft oder übermäßig ist.
  • Ständiges oder nächtliches Hundegebell kann als Störung gewertet werden.
  • Stark riechende Katzentoiletten oder Kaninchenställe sollten regelmäßig gereinigt werden, um Beschwerden zu vermeiden.

Dürfen Haustiere in Gemeinschaftsbereichen sein?
  • In gemeinschaftlich genutzten Gärten dürfen Haustiere meist nur mit Zustimmung aller Mieter frei laufen.
  • Das Treppenhaus ist kein Aufenthaltsort für Tiere, außer auf dem Weg zur Wohnung.
  • In Mehrfamilienhäusern müssen Hunde in der Regel an der Leine geführt werden.

Mögliche Konsequenzen bei Missachtung der Hausordnung
  • Ermahnung durch den Vermieter bei Beschwerden von Nachbarn.
  • Änderung oder Kündigung des Mietvertrags, falls Störungen anhalten.
  • Bußgelder oder rechtliche Schritte, wenn die Belästigung erheblich ist.

Offene Kommunikation mit den Nachbarn hilft, Konflikte zu vermeiden und das Zusammenleben harmonisch zu gestalten.

Vorsorge für Haustiere: Wer kümmert sich im Notfall?

Viele Tierhalter denken nicht darüber nach, was mit ihrem Haustier passiert, wenn sie unerwartet nicht mehr in der Lage sind, sich darum zu kümmern. Schwere Krankheit, ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug ins Pflegeheim können dazu führen, dass das Tier plötzlich ohne Versorgung dasteht.

Risiken für das Tier: Wer kümmert sich darum?

Ohne eine klare Regelung besteht das Risiko, dass das Haustier vernachlässigt oder ins Tierheim abgegeben wird. Angehörige oder Freunde sind nicht immer bereit oder in der Lage, sich um das Tier zu kümmern. Auch der Vermieter kann in gewissen Fällen entscheiden, das Tier aus der Wohnung entfernen zu lassen.

Die Vorsorgeerklärung für Haustiere – Sicherheit für den Notfall

Mit der Vorsorgeerklärung für Haustiere von PlusMinus50 können Tierhalter frühzeitig festlegen, wer sich im Ernstfall um ihr Haustier kümmert. Dieses Dokument enthält:

  • Bestimmung einer Vertrauensperson, die das Tier übernimmt oder sich um eine Vermittlung kümmert.
  • Regelungen zur Finanzierung, z. B. für Futter, Tierarztkosten oder eine Übergangslösung.
  • Detaillierte Anweisungen zur Versorgung, angepasst an die Bedürfnisse des Haustiers.

Die Vorsorgeerklärung sorgt dafür, dass das geliebte Tier auch dann gut versorgt ist, wenn der Halter unerwartet ausfällt. Sie kann individuell angepasst und jederzeit aktualisiert werden – für die Sicherheit von Mensch und Tier.

Vorsorge für ein sorgenfreies Zusammenleben

Die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung erfordert Wissen über Rechte, Pflichten und Rücksichtnahme. Ein klar geregeltes Mietverhältnis, respektvoller Umgang mit Nachbarn und eine vorausschauende Vorsorge sorgen dafür, dass Mensch und Tier harmonisch zusammenleben können.

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