Schliesslich ist das heikle Thema eng mit dem eigenen Tod und dem eines anderen Menschen verbunden. Aufgrund des Fortschritts in Medizin und der Forschung werden Transplantationen immer erfolgreicher durchgeführt. Patienten mit einem Spenderorgan haben heute eine viel höhere Lebenserwartung und eine bessere Lebensqualität als noch vor wenigen Jahren. Und diese Tatsache dürfte uns doch motivieren, genau diesen Menschen eine zweite Chance zu geben!
Bis zu sieben menschliche Organe können hierzulande gespendet und transplantiert werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Daneben sind auch Spenden von Gewebe möglich, wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges oder die Herzklappen, grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder sowie Blutstammzellen. Es wird zwischen Organspende «nach dem Tod» und Lebend spende unterschieden. In der Schweiz können Lebende eine Niere und einen Teil der Leber spenden.
«Jährlich sterben hierzulande etwa 100 Personen, weil ihnen kein passendes Organ zugeteilt werden konnte!»
In der Schweiz gibt es nach wie vor zu wenig Organspender und auch im internationalen Vergleich liegt die Schweiz zurück. Für die betroffenen Patienten und deren Angehörigen bedeutet dies ein ständiges Bangen und Hoffen – ein Wettlauf mit der Zeit. Wussten Sie, dass nur etwa ein Prozent der Verstorbenen (mit Spenderausweis) für eine Transplantation berücksichtigt werden können? Denn ausschlaggebend sind dabei die Todesumstände. Nur Spender kommen infrage, deren Hirn- vor dem Herztod eintritt, weil so die Organe bis zur Entnahme mit Blut und Sauerstoff versorgt sind. Die Warteliste für das richtige Organ ist lang.
Um dieser Tatsache entgegenzuwirken, will der Bundesrat die erweiterte Widerspruchslösung einführen. Er hat am 13. September 2019 eine Vernehmlassung eröffnet zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».
Es gibt keine Altersgrenze für Organspender – massgebend ist der Zustand der einzelnen Organe. Und Organspende ist nur dann möglich, wenn der Tod des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden ist. Ausserdem muss die Einwilligung zur Organspende vorhanden sein. Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person vor (z.B.: in Form einer Organspende-Karte, eines Eintrages ins Nationale Organspenderegister oder einer Patientenverfügung), werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie deren Willen kennen. Laut Swisstransplant lehnen Angehörige die Organspende in über60 Prozent der Fälle ab. Mit klaren Anordnungen zur Organspende nehmen Sie den Hinterbliebenen diese schwierige Entscheidung ab.
Es gibt 2 Arten von Organspenden „nach dem Tod“: die Spende nach primärem Hirnversagen und diejenige nach sekundärem Hirnversagen fünf Minuten nach Herzstillstand. Weiss die Wissenschaft wirklich genug über die Vorgänge bei Sterben und Tod, um Organspenden am Lebensende zu verantworten? Und wer soll entscheiden? Der Staat, die Mediziner, die Angehörigen? Die Person lebt ja noch und der Sterbeprozess ist noch nicht abgeschlossen ….
Die Frage nach der eigenen Bereitschaft, nach dem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden, ist sehr persönlich und für viele nicht einfach zu beantworten. Schliesslich ist das Thema eng mit dem eigenen Tod und dem eines anderen Menschen verbunden. Wie auch immer Sie sich entscheiden – WICHTIG ist, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und Ihre Willensäusserung schriftlich festhalten. Nehmen Sie Ihren Angehörigen diese wichtige Entscheidung ab!
Die persönliche Patientenverfügung von PlusMinus50.ch beinhaltet den rechtsverbindlichen Willen, Ihre Wünsche im Hinblick auf medizinische Behandlung, Betreuung und Tod sowie die Anordnungen zur Organspende. In engster Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Recht und Ethik und der Beratungspraxis wurde ein neues und umfassendes Dokumentenpaket für die persönliche Vorsorge erarbeitet, das Ihrer aktuellen Lebenssituation angepasst ist