Seit 1. Januar 2022 ist die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» in Kraft. Auch wenn Behindertenorganisationen die Inhalte und Fairness der Gesetzesänderung bezweifeln, dürfen per dato keine voreiligen Schlüsse gezogen werden. Jede Änderung verdient ihre dafür beanspruchte Zeit bis sie greift und die avisierten Zielsetzungen erfüllt. Erst aufgrund gewonnener Erfahrungsberichte betroffener Zielgruppen und involvierten Ärzteschaften, Institutionen und Arbeitgebern, können allenfalls die geforderten Nachbesserungen oder Anpassungen vorgenommen werden – aber dies verlangt Zeit.
Allein das Wort Behinderung sorgt für Ausgrenzung und für Stigmatisierung. Bei dieser Gelegenheit muss erwähnt werden, dass wir heutzutage nicht mehr von Behinderten oder Invaliden reden, sondern von Menschen mit einer Behinderung oder Menschen mit einer Invalidität. Es ist unabdingbar, dass ein Mensch mit einem Handicap oder mit einer Behinderung in das Gesellschafts- und Berufsleben integriert wird und dessen individuellen Bedürfnissen bestmöglich gestützt und anerkannt werden.
Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule) und ist wie die AHV eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn diese invalid werden.
Die neuen Bestimmungen, die im Juni 2020 vom Parlament verabschiedet wurden und am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind, richten sich an drei Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die Betreuung der Betroffenen zu intensivieren, bereits bewährte Massnahmen auszuweiten und die Zusammenarbeit mit der behandelnden Ärzteschaft und den Arbeitgebern zu verstärken.
Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» verfolgt insbesondere folgende Zielsetzungen:
Kinder
Jugendliche
Beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung sind junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auf individuelle und gezielte Unterstützung angewiesen. Mit folgenden Massnahmen sollen sie besser unterstützt werden:
(Quelle Weiterentwicklung der IV (WE IV): Neuerungen Stand am 1. Januar 2022)
Fazit:
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit gesundheitlichen, insbesondere psychischen Beeinträchtigungen wurden gezielte Massnahmen ergriffen, um möglichst zu verhindern, dass sie mit einer IV-Rente ins Erwachsenenleben starten. Gezielte Unterstützung an den Übergängen von der Schulzeit zur Berufsausbildung und später in den Arbeitsmarkt hat deshalb Priorität.
Erwachsene
Personen mit gesundheitlichen und insbesondere psychischen Beeinträchtigungen brauchen Unterstützung, damit sie im Arbeitsleben verbleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die IV einige bestehende Massnahmen ausgeweitet und neue Massnahmen eingeführt:
· Eingliederungsorientierte Beratung
· Früherfassung
· Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
· Personalverleih
Weitere Anpassungen beinhalten u.a.:
Taggelder der Arbeitslosenversicherung
Unfalldeckung während einer Eingliederungsmassnahme
Bisher gab es beim IV-Grad vier Stufen (Viertels-, halbe, Dreiviertels- oder ganze Renten). Für viele IV-Beziehende war es nicht attraktiv genug, mehr zu arbeiten. Damit für Neurentenbezügerinnen und Neurentenbezüger ein Anreiz besteht, das Arbeitspensum zu erhöhen, wird ein stufenloses System eingeführt. Der Invaliditätsgrad bestimmt, wie hoch der Rentenanspruch ist.
Das stufenlose Rentensystem gab Anlass zu vielen Diskussionen. Weitere detaillierte Informationen werden in einem separaten Blog behandelt.
Es darf festgehalten werden, dass die Schweizer Invalidenvorsorge mit den entsprechenden Anpassungen mit der Zeit Schritt halten will und den Bedürfnissen betroffener Menschen gerecht werden möchte.
ABER
auch wir haben alle als Teil eines gesellschaftlichen Kollektivs Pflichten. Es ist von grundlegender Wichtigkeit sich zusätzlich um die persönliche und rechtliche Vorsorge zu kümmern und somit einer dauerhaften Fremdbestimmung entgegenzuwirken.
Niemand ist vor einem gesundheitlichen Schicksalsschlag gefeit.
Jetzt richtig vorsorgen!
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Jeder Mensch lebt in seiner eigenen individuellen und leider auch vergänglichen Lebenssituation, die bereits morgen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, die zur Invalidität führt, sich drastisch verändert. Zudem hat jede Person auch Wünsche, Ziele und viele Vorstellungen, welche die Ausgangslage noch komplexer machen.
Der Masterplan von PlusMinus50.ch beinhaltet einen gesetzeskonformen und aufeinander abgestimmten 6 Punkte Plan:
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P.S. Woher stammt sprachgeschichtlich das Wort Invalidität? Das Wort invalidité beziehungsweise invalide stammt aus dem Französischen und geht auf Lateinisch invalidus (= kraftlos, schwach, hinfällig) zurück. Im Mittelalter bedeutete es „verwundet“ (les invalides,„die Verwundeten“), im 18. Jahrhundert wurde das Wort im Deutschen gebräuchlich.