Endlich wärmere Tage – höchste Zeit, die herrliche Natur draussen zu geniessen, sei es zu Fuss, gemächlich spazierend, wandernd, joggend oder auf dem Drahtesel radelnd. Wir geniessen die zurückgewonnene Freiheit und stapfen verträumt über saftige Kuhweiden, an Bauernhöfen vorbei oder sausen mit dem Mountainbike durch den Wald. Hauptsache ist, dass wir uns bewegen und Stress abbauen. Und während sich unser Adrenalinpegel beruhigt, steigt oftmals jener der hiesigen Tierwelt, egal ob es sich um die Haus-, Nutz- oder Waldtiere handelt, die sich durch unsere Anwesenheit bedroht fühlt.
Wen erstaunts also, dass bei Fehlverhalten zweibeiniger Spezies, das arglistige Appenzeller Blässli in den Waden des vorbeiziehenden Wanderfreundes einen Zahnabdruck hinterlässt, eine Mutterkuh sich schnaubend auf einen Touristen stürzt und verletzt, oder ein Wildschwein einem Mountainbiker in die Quere kommt und das teure Radl demontiert?
Die wenigsten Schadenfälle, an welchen Tiere beteiligt sind, kommen vor Gericht. Einerseits ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Tierhalterhaftung von Art. 56 OR im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten bescheiden und andererseits sind die Streitwerte relativ gering und werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Tierhalters gedeckt.
Das Obligationenrecht(OR) regelt die Haftung des Tierhalters im Zivilrecht. Sie als Tierhalter haften für den vom Tier angerichteten Schaden, es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet haben, oder dass der Schaden auch bei der Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.
Als Tierhalter können Sie sich von der Haftung befreien, wenn Sie beweisen, dass Sie sämtliche notwendigen und gebotenen Massnahmen getroffen haben und, dass der Schaden aus unvorhersehbaren Gründen geschah. Insofern lohnt es sich an die Gesetze, z.B. die kantonale Hundegesetzgebung oder die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und deren Empfehlungen zu befolgen.
Beispiele von Schäden: Heilungskostenbei Bisswunden, Neuanschaffungskosten bei zerrissenen Kleidern, Kosten eines allfälligen Erwerbsausfalls, Invaliditätskosten, evtl. Genugtuung usw.
Als Tierhalter haften wir grundsätzlich für das Verhalten unserer Tiere und das ist richtig so! Jeder Schadensfall gestaltet sich sehr individuell und ist für alle Beteiligten mit unnötigem Stress und Kosten verbunden. Umso wichtiger ist es für Wanderer, Jogger, Radfahrer und Reiter mit «Eigenverantwortung» unterwegs zu sein und sich an die Verhaltensregeln zu halten. Nehmen Sie Ihre Hunde an die Leine, halten Sie Distanz zu Weide- und Wildtieren, denn Sie befinden sich NICHT in einem Streichelzoo. Bedenken Sie, dass Sie sich bei einem Fehlverhalten – je nach Situation – finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können und den Schaden sogar übernehmen müssen.
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