In der Schweiz ist der Hirnschlag die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache einer erworbenen Behinderung. 16 000 Menschen pro Jahr erleiden einen Hirnschlag - eine erschreckende Tatsache!
Der Hirnschlag zeigt sich in den meisten Fällen durch eines oder mehrere der folgenden Symptome:
(Quelle Schweizerische Herzstiftung)
Alarmieren Sie sofort den Notruf 144!
In den Universitätskliniken der Schweiz und einigen grossen Kantonsspitälern gibt es spezialisierte Teams zur Behandlung von Hirnschlagpatientinnen und -patienten, so genannte Stroke Centers oder Stroke Units. Sie verfügen über speziell ausgebildetes Personal (Stroke Teams) und die nötigen technischen Einrichtungen zur sofortigen Diagnose und unverzüglichen Einleitung der geeigneten Therapie.
Die Chance zu überleben sowie keine oder möglichst geringe Behinderungen zu haben, steigt mit jeder Minute Zeitgewinn bis zur Einleitung der Hirnschlag-Notfallbehandlung.
Bei jeder bzw. jedem dritten Patienten gehen Warnsignale voraus. Solche Vorboten sind flüchtige Durchblutungsstörungen, die als «Mini-Schlaganfälle» oder «Schlägli» auftreten und als transitorische ischämische Attacken (TIA) bezeichnet werden. Anders als beim «richtigen» Hirnschlag dauern sie nur wenige Minuten. Diese Vorboten müssen Sie ernst nehmen – kontaktieren Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder suchen Sie das Spital auf.
Zu den typischen Symptomen zählen:
Jeder Schlaganfall ist ein Notfall, der einer umgehenden Behandlung bedarf. Bereits bei einem blossen Verdacht sollten Sie den Notruf 144 kontaktieren.
Einem Schlaganfall kann bedingt vorgebeugt werden, indem Risikofaktoren minimiert werden. Dies muss allerdings frühzeitig geschehen. Zu den Risikofaktoren gehören u.a.:
Niemand ist vor einem Schicksalsschlag sicher - in unserem Beispiel vor einem Hirnschlag. Umso wichtiger ist es, dass bei einer eintretenden Urteilsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, eine aktuelle Patientenverfügung vorhanden ist.
In der Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall urteilsunfähig werden sollten. Beispielsweise können Sie angeben, ob Sie bei einer tödlichen Erkrankung oder einem Unfall auf lebensverlängernde Massnahmen verzichten oder ob Sie auch bei aussichtsloser Prognose mit allen Mitteln am Leben erhalten werden möchten oder ob Sie so starke Schmerzmittelwünschen, die sogar zu einer Beschleunigung des Sterbeprozesses führen können. Zudem wird in einer Patientenverfügung festgelegt, wer im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit stellvertretend für Sie entscheiden soll.
Die umfassende und praxisnahe Patientenverfügung von PlusMinus50.ch enthält ausserdem die sehr wichtigen Anordnungen zur Organspende sowie die Anordnungen im Todesfall.
Stellen Sie sich BITTE dem Thema und treffen Sie jetzt die für Sie richtigen und wichtigen Anordnungen! Ihren Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie Ihren Wünschen gerecht werden können. Auch für Ärztinnen und Ärzte ist es sehr hilfreich zu wissen, wie Sie über Krankheit, Leben und Sterben denken.