Die Frühlingstage laden ein, sich draussen in der Natur aufzuhalten. Raus aus der guten Stube und rein ins Abenteuer gilt für jung und jung gebliebene Menschen. Sei es spazierend, wandernd oder radelnd – wir sehnen uns nach Bewegung, frischer Luft und wenn möglich nach wärmenden Sonnenstrahlen. Dabei soll der Kreislauf angekurbelt, der Winterspeck dahinschmelzen und die Muckis aufgebaut werden. Egal ob alleine, mit der Familie oder Freunden, Hauptsache ist, fernab vom Alltag, die Freizeit und zurückgewonnene Mobilität in vollen Zügen geniessen zu können.
Ganz oben auf der Fortbewegungsliste fungiert das E-Bike und der Trend ist seit Ausbruch der Corona Pandemie ungebrochen. Die beliebten mit einem Motor ausgerüsteten Velos, werden ja nicht nur in der Freizeit genutzt. Sie dienen zudem als praktisches Bewegungsmittel viren-und schweissfrei den Arbeitsort zu erreichen, schnell im Nachbardorf einkaufen zu gehen oder eben noch etwas Sport zu treiben, zumal der Drahtesel einem das Treten um Einiges vereinfacht.
Erneut rechnet die Branche für 2022 mit einer hohen Nachfrage, vor allem auch, weil das Wetter bislang deutlich besser ist als letztes Jahr. Bereits im Jahr 2021 waren Fahrräder, bei denen man nicht selber strampeln muss, der absolute Renner. Das Verkaufswachstum von elektrisch angetriebenen Velos ging ungebremst weiter und die Velohändler verkauften 9.4 Prozent mehr E-Bikes als im Vorjahr. Dies, nachdem bereits 2020 ein Rekordjahr für den E-Bike-Markt gewesen war.
In Stückzahlen gingen 2021 gut 187'000 E-Bikes über den Ladentisch nach 171'000 im Vorjahr. Damit war im vergangenen Jahr bereits mehr als jedes dritte verkaufte Velo ein E-Bike. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer fahren, wurden deutlich vermehrt gekauft. Interessanterweise waren die Verkaufszahlen der verkauften normalen Velos (Freizeit- / Alltagsvelos) im Jahr 2021 niedriger als im Rekordjahr 2020. Hauptgrund für den Rückgang seien weltweite Lieferprobleme aufgrund der Corona-Massnahmen, teilt die Schweizerische Fachstelle Velo und E-Bike (SFVE) mit.
Mit dem E-Bike-Boom haben sich allerdings auch die Unfälle auf den Strassen gehäuft, wie sich in den letzten Jahren deutlich beobachten liess. Eine Studie die durch das Universitätsspital Zürich basierend auf den Daten von rund 1800 Patientinnen und Patienten durchgeführt wurde, zeigt folgendes Fazit:
Die E-Bike-Unfallopfer waren mit durchschnittlich 56 Jahren deutlich älter als die Velofahrer mit rund 42 Jahren. Und obwohl die E-Biker mit 73 Prozent fast doppelt so oft einen Helm trugen wie die Velofahrer (38 Prozent) wiesen sie öfter Anzeichen eines mittelschweren Schädel-Hirn-Traumas auf. Auch Beckenverletzungen seien doppelt so häufig vorgekommen wie bei Velofahrern.
E-Bikes machen von Jahr zu Jahr einen grösseren Anteil aller verunfallten Velos aus! Denn E-Bikes werden zum grossen Teil von Menschen gefahren, die nicht oder nicht mehr ganz so «velo-fit» sind, was zu einer persönlichen und situativen Überforderung führt. Zum einen sind die E-Bikes schneller und schwerer als die normalen Fahrräder und zum anderen führt das steigende Verkehrsaufkommen vermehrt zu brenzligen Situationen.
Strassen wurden in der Schweiz lange Zeit nur für Autos gebaut. Der Verkehr wird immer hektischer und stellt vermehrt eine tagtägliche Herausforderung dar. Dies gilt für Autofahrerinnen und Autofahrer, Fussgänger, aber eben auch für Personen, die mit dem Velo oder dem E-Bike unterwegs sind.
Viele weitere wertvolle Tipps sind auf dem Internet zu finden.
Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Strassengesetze für E-Bikes verabschiedet. Gemäss Verordnung des Bundesamt für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April 2022 sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h), als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.
Das ASTRA zielt mit dieser Massnahme darauf ab, die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden. E-Bike-Fahrende die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag erwischt werden, sollen eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen müssen.
Ab April 2024 müssen ferner schnelle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen. Die Tachopflicht für neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes gilt per 1. April 2024. Bereits heute im Verkehr stehende, schnelle E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA).
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wollte der Bundesrat die Helmtragepflicht auf langsame E-Bikes ausweiten und auch für Passagiere von E-Bikes eine Helmtragepflicht einführen. Als Grund für eine Gesetzesverschärfung verwies der Bundesrat auf die steigende Anzahl schwerer Unfälle. Der Widerstand der Velolobby sowie verschiedener Vertreter der Fahrradbranche setzte sich jedoch gegen diese Verschärfung durch. Diese wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die steigende Zahl von Unfällen vor allem an der steigenden Zahl der in der Schweiz genutzten E-Bikes liege – und dass diese pro zurückgelegtem Kilometer nicht häufiger in Unfälle verwickelt seien.
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Es liegt wohl in der Natur jedes Einzelnen, dass wir uns nur ungern mit unangenehmen Themen wie Krankheit, Unfall oder den Tod beschäftigen. Leider ist niemand vor einem Schicksalsschlag gefeit!
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