In Frankreich brodelts, in Deutschland und Italien wird immer wieder gestreikt und egal auf welche Region in Europa (ja weltweit) wir unser Augenmerk richten, bilden sich Gruppierungen, die ihren Unmut und Frust ausleben. Auch in der kleinen Schweiz kleben sich Klimaaktivisten/-innen auf die Strasse und bringen den Reiseverkehr zum Kollabieren. Sicherlich muss und soll jeder Mensch das Recht auf Meinungsfreiheit haben, und die teils begründeten teils aber auch fragwürdigen Anliegen in der Öffentlichkeit kundtun können. Bei klaren Forderungen, zum Beispiel bezüglich Lohn oder Sozialleistungen, zeichnen sich denn auch eine Kompromissbereitschaft und ein Entgegenkommen durch Politik oder Grossunternehmen zu Gunsten der Interessensgruppen ab. Bedenklich wird jedoch das Anti-Verhalten, wenn andere Personen zu Schaden kommen, geballter Frust sich in Zerstörungswut umwandelt und ganze Ladenstrassen demoliert werden. Solche Aktionen bleiben in den Erinnerungen haften und hinterlassen einen schalen Beigeschmack.
Es geht doch auch friedlicher und zivilisierter, denken wir dabei an die Frauen Demonstrationen im Juni, die pünktlich auf den Internationalen Tag der Frau hin, in verschiedenen Schweizer Städten stattfanden. Die Forderungen waren breitgestreut: Lohngleichheit, weniger arbeiten (30 Stunden-Woche), kostenlose Kinderkrippen und vieles mehr. Dabei sein und im Schutz der Gruppe «Anti» durch die Strassen zu marschieren, schien wohl oberstes Gebot gewesen zu sein. Mehrheitlich waren heitere und zufriedene Gesichter anzutreffen, abgesehen von eben ein paar «Mamis», die hässig waren (und es wohl auch bleiben werden). Seither sind zwei Monate verstrichen und es kann im Nachhinein festgehalten werden, dass bis heute unklar ist, wer aus welchem Grund an diesen gut gemeinten Frauenbewegungen teilnahm. Die Forderungen sind zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten, zumindest in der hiesigen Medienlandschaft. Eine grosse Ausnahme bilden selbstverständlich die linken Gruppierungen und einige politisch gleichgesinnte Medien, die genau wissen, dass sich das Reizwort «Lohndiskriminierung», bestens vermarkten lässt.
Aber wie gestaltet sich die Faktenlage in der Schweiz, wenn das Thema Lohndiskriminierung etwas genauer beleuchtet wird?
Ja, Frauen verdienen weniger. Gemäss aktuellen Statistiken verdienen Frauen in der Schweiz im Durchschnitt 18% weniger als Männer. Die Gründe dafür gestalten sich unterschiedlich. Mehr als die Hälfte dieser Differenz ist jedoch ableitbar (Dienstjahre, Bildungsniveau ,Anforderungsprofil, Branche) – die anderen ca. 50% seien nicht erklärbar (vgl. Logib – Lohngleichheitsanalyse des Bundes).
Zwei weitere Studien zeigen jedoch ein anderes, weitaus positiveres Bild auf:
Fazit: Die Firmen halten sich an die Vorgaben, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen für die gleiche geleistete Arbeit nicht höher als der festgelegte Toleranzwert von 5% liegt. Derzeit liegt dieser Wert im Schnitt bei 3.3%. Von einer Lohndiskriminierung kann hier kaum die Rede sein.
Ausserdem sucht der Schweizer Arbeitsmarkt dringend nach Fachkräften. Potenzielle Mitarbeiterinnen (und Mitarbeiter) haben die Wahl und nicht umgekehrt. Bei einer Arbeitslosenquote von derzeit unter 2% herrscht demzufolge ein Arbeiternehmer/-innen – Markt. Und genau diese Chance sollten Frauen, die sich finanziell vom Arbeitgeber diskriminiert fühlen, jetzt nutzen. Dabei können pro-aktiv Lohnforderungen neu überdacht und beidseitig respektvoll verhandelt werden, dies ohne an der Stelle auszuharren, ohne «gefrustet» durch die Strassen zu ziehen und mitunter dem Staat und der Gesellschaft die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Ja, denn immer mehr Frauen blicken mit Besorgnis der Pensionierung entgegen. Tatsache ist, dass jede dritte Frau in der Schweiz Bedenken hat, dass sie nach der Pensionierung ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Die folgenden Fakten tragen zu dieser Schlechterstellung im Alter bei:
Die Kinderbetreuung bleibt auch im 21. Jahrhundert meistens Frauensache, obwohl sich das traditionelle Familienmodell im Wandel befindet. Dadurch sind Frauenaufgrund von Erwerbsunterbrechungen durch Mutterschaft und Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit oftmals finanziell schlechtergestellt – vor allem wenn es um die Vorsorge geht.
Und auch wenn die Frauen schrittweise ins Berufsleben zurückkehren, so haben sie selten die Möglichkeit, wirklich so viel einzuzahlen, dass die 1. und 2. Säule (staatliche und berufliche Vorsorge) für die Zeit nach der Pensionierung reicht. Dies hat zur Folge, dass Frauen durchschnittlich rund ein Drittel weniger Rente aus der 1. Säule (AHV) und 2. Säule (BVG) als Männer erhalten.
Solche Vorsorgelücken liessen sich zum Beispiel über die 3. Säule schliessen. Doch gerade Frauen sparen seltener in der 3. Säule: Während fast vier Fünftel der Männer über eine Säule 3a-Lösung verfügen, sind es bei den Frauen nur knapp zwei Drittel. Der Hauptgrund: vielen Frauen fehlen die finanziellen Mittel! Das Vorhaben in eine 3. Säule einzuzahlen, scheitert oftmals an der Höhe des Einkommens, welches aufgrund der bereits erwähnten Fakten wie Teilzeitarbeit und dementsprechend kleineren Gehältern resultieren. Dennoch lohnt es sich, auch wenn es nur ein kleinerer Beitrag ist, regelmässig jedes Jahr einzuzahlen (und zusätzlich Steuern zu sparen).
Es liegt an der Zeit, statt sich Sorgen zu machen und hierbei die Realität auszublenden, eine Standortbestimmung zu machen und für die Zukunft die richtigen absichernden Massnahmen in die Wege zu leiten. Denn wer sich einzig und allein auf den Ehegatten, den Partner, den Arbeitgeber und den Schweizer Staat verlässt, geht das grosse Risiko ein, im 3. Lebensabschnitt mit finanziellen Engpässen rechnen zu müssen. Egal ob eine Frau die Rolle einer 100% Arbeitnehmerin, 100% Mutter, Teilzeitmitarbeiterin, Teilzeitmutter oder Wiedereinsteigerin einnimmt, das Singledasein vorzieht, verheiratet ist oder im Konkubinat lebt: es gilt immer dieselbe Regel:
PlusMinus50.ch ist die Ansprechpartnerin Nr. 1, wenn es um die persönliche und rechtliche Vorsorge aber auch die so zentrale und Existenz sichernde Pensionsplanung geht. Es ist auch empfehlenswert, gerade im Alter von 50ig & Plus sich auch etwas unangenehmeren Themen zu stellen, wie zum Beispiel:
Patientenverfügung detailliert
Ziel: Würdevoller Umgang mit Ihrem Leib und Leben festlegen!
Ziel: Wunschgerechter letzter Abschied des Erdendaseins anordnen!
Ziel: Persönliches JA oder NEIN kundtun!
Generalvollmacht über den Tod hinaus
Ziel: Rechtsgültiges und sofortiges Handeln im Ernstfall sicherstellen!
Ziel: Fremdbestimmende Einmischung durch die KESB eliminieren! Die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten regeln und die Formvorschriften einhalten.
Ziel: den letzten Willen niederschreiben, wer soll was und wieviel erhalten und wer soll nichts erhalten.
In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Rechtund Ethik und der Beratungspraxis entwickelte PlusMinus50.ch ein neues und umfassendes Dokumentenpaket für die persönliche und rechtliche Vorsorge sowie die realisitischen Planung im 3. Lebensabschnitt, welches der aktuellen Lebenssituation angepasst ist und die Kundin oder den Kunden in Zukunft und auch im Ernstfall schützt.
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