Patientenverfügung – Ihr Leib und Leben – Ihre Hausaufgabe!

Fast täglich sind den Medien beklemmende Berichte zu entnehmen, unter welchem ständigen Druck das medizinische Fachpersonal in den Schweizer Spitälern zu funktionieren hat. Sogar Sicherheitspersonal kommt zeitweilen zum Einsatz, um hilfesuchende und verzweifelte Patienten/Eltern von kleinen Patienten in den Notfallstationen zu beruhigen und um das teils herrschende Chaos in der Warteschlange in den Griff zu bekommen. Nicht dringliche Eingriffe werden aufgrund der Überlastung verschoben, die Anzahl der planbaren Eingriffe deutlich reduziert und im Gegenzug ganze Fachabteilungen aufgrund des Fachkräftemangels vorübergehend geschlossen. Mit Sicherheit spitzt sich diese Situation in den Wintermonaten zu. Grippe- und RS-Virus-Erkrankte, Covid-19 Patienten und auch das frostige Wetter spielen ebenfalls eine Rolle, da eine erhöhte Sturzgefahr besteht. Hinzu kommt, dass auch zusätzliche Patienten/-innen die Notaufnahme aufsuchen, deren gesundheitliches Problem entweder in der Apotheke oder beim Hausarzt diagnostiziert und fachgerecht behandelt werden könnte.

Aber auch in den wärmeren Monaten beruhigt sich die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden, sprich Ärzteteams, Pflegefachpersonen und weiteren spezialisierten Berufsgruppen kaum. Dem berechtigten Anspruch der Patienten/-innen gerecht zu werden, ist aufgrund des Zeitdrucks, der Übermüdung und Frustration nur noch teilweise zu bewerkstelligen. Im Namen der Rentabilität wird rationalisiert, die Kosten reduziert, Budgets gekürzt und die Augen vor den beängstigenden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Pflege verschlossen.

«Vielleicht liegt es aber auch an der Zeit, dass jede Person in der Schweiz sich als potenzielle Patientin oder potenziellen Patienten betrachtet und sich mit der Tatsache abfindet, dass in den meisten Fällen das Leben im Spital beginnt – und auch dort endet».

 

Hausaufgabe für alle in der Schweiz lebenden, urteilsfähigen Menschen

Unter dieser verflochtenen Situation haben nicht zuletzt auch eben die Patientinnen und Patienten zu leiden und dies obwohl die Versicherungsprämien weiter in die Höhe klettern. Als gesunder Mensch, hofft jede und jeder wohl insgeheim, resistent gegen Krankheiten zu bleiben, ja nicht zu verunglücken und auf die Hilfe in einem Spital/Klinik angewiesen zu sein. Doch vor einem Schicksalsschlag ist keine Person gefeit – ob jung oder bereits etwas in die Jahre gekommen.

Ein triftiger Grund also, dass jeder in der Schweiz lebende urteilsfähige Mensch auch Initiative und Eigenverantwortung übernimmt, sich mit den etwas unangenehmeren Themen wie Krankheiten, Unfällen oder gar den Tod zu beschäftigen. Sich darüber Gedankenzu machen ist sicherlich der erste Schritt – das reicht jedoch nicht aus, wenn es um Leib und Leben geht!

Die persönlichen Wünsche für den Ernstfall gilt es rechtzeitig in Form von Anordnungen schriftlich festzuhalten und den Inhalt dieser sehr individuellen «Hausaufgaben» im persönlichen Umfeld zu kommunizieren.

 

Die Patientenverfügung – ein wichtiger Schritt zur Selbstbestimmung

In diesem Zusammenhang steht das Erstellen einer Patientenverfügung im Mittelpunkt und stellt einen weiteren massgeblichen Schritt zur Selbstbestimmung dar.  Diese Anordnung hat grundsätzlichdie folgenden Funktionen:

  1. Sie dient als sofort verfügbares Klärungsinstrument,
  2. und als Kommunikationsinstrument (wenn z.B. eine Person im Notfall nicht mehr selbst entscheiden kann oder urteilsunfähig ist),
  3. und bildet das Entscheidungsinstrument für das medizinische Fachpersonal

 

Inhalte einer seriösen Patientenverfügung

Mit dem Verfassen einer Patientenverfügung kann jede Person festhalten, welche medizinischen Massnahmen diese wünscht oder ablehnt, falls diese wegen Krankheit oder eines Unfalls urteilsunfähig werden sollte. Darin kann beispielsweise angeordnet werden, ob bei einer tödlichen Erkrankung oder einem Unfall auf lebensverlängernde Massnahmen verzichtet oder auch bei aussichtsloser Prognose mit allen Mitteln am Leben erhalten werden soll.

Von grosser Wichtigkeit gilt es auch zu definieren, welche Person oder Personen im Falle einer Urteilsunfähigkeit einer Patientin oder eines Patienten mit dem Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und auch Entscheide treffen soll. Dabei ist es empfehlenswert auch Ersatzpersonen anzugeben, die im Ernstfall beigezogen werden könnten, sollte die Vertrauensperson der ersten Wahl nicht in der Lage dazu sein.

In einer professionellen & detaillierten Patientenverfügung sollen u.a. auch die folgenden zusätzlichen Fragen geklärt werden:

·        Erwünschte, zutrittsberechtigte Personen | Unerwünschte Personen

·        Hausarzt | Behandlungsort

·        Lebenseinstellung, Wünsche, Ängste, Erwartungen, Hoffnungen bezüglich Gesundheit & Krankheit, Leben & Sterben

·        Detaillierte medizinische Anordnungen

·        Anweisungen im Todesfall (seelsorgerische Betreuung und Sterbebegleitung, Sterbeort, religiöse Handlungen, Benachrichtigungen, Details Bestattung usw.

·        Anweisungen zur Organspende – ein explizites JA oder NEIN

·        usw.

 

Die Organspende – auch diesem Thema gilt es sich zustellen

Seit der Abstimmung im letzten Jahr, hat sich das Volk für die Widerspruchslösung bei der Organspende mit 60,2 Prozent der Stimmen ausgesprochen – womit dieses heikle Thema ebenfalls in den Vordergrund rückt.

Denn ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod eines Menschen, Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden (daher der Name Widerspruchslösung). Bei der vorgesehenen erweiterten Widerspruchslösung können jedoch die Angehörigen stellvertretend den Willen der sterbenden Person äussern, wenn eine schriftliche Dokumentation fehlt.

Dass ausgerechnet in dieser Übergangsphase das Online Organspenderegister der Stiftung Swisstransplant aus sicherheitstechnischen Gründen heruntergefahren wurde und keine Neuregistrierungen und Mutationen mehr zulässt, sorgt für Verunsicherung und einen zusätzlichen Rückgang von Organspenden in der Schweiz.

Gemäss BAG soll die neue Regelung also frühestens 2025 eingeführt werden. Dies, weil zuerst Details zur Umsetzung im Verordnungsrecht geregelt werden müssen. Zudem muss ein NEUES Register aufgebaut und eine breite Kampagne zur Information der Bevölkerung ausgearbeitet werden.

Ein triftiger Grund mehr, sich in der Zwischenzeit innerhalb einer Patientenverfügung diesem Thema zu stellen. Egal ob sich ein Mensch für oder gegen eine Spende entscheidet – wichtig ist, dass dieses JA oder NEIN schriftlich festgehalten ist.

Parallel dazu besteht auch weiterhin die Möglichkeit direkt z.B.  «bei leben ist teilen» oder «swisstransplant» online eine Organspenderkarte zu bestellen.

 Die Patientenverfügung von PlusMinus50.ch enthält die Anordnungen zur Organspende

Die detaillierte, auf die Wünsche und auf persönliche Lebenssituation der Kundin oder des Kunden ausgerichtete Patientenverfügung von PlusMinus50.ch enthält die Anordnungen im Todesfall sowie die wichtigen Anordnungen zur Organspende (JA |NEIN).

Auf dem entsprechenden persönlichen Notfallausweis in Kreditkartenformat und QR-Code, kann im Ernstfall umgehend Klarheit geschaffen werden und entsprechend rasch gehandelt werden.

Beim Ausfüllen der Patientenverfügung empfiehlt es sich eine medizinische Fachperson beizuziehen, um einen neutralen und professionellen Rat zu bekommen. Des Weiteren ist es von äusserster Wichtigkeit, dass diese Anordnung alle zwei Jahre auf Aktualität überprüft wird. PlusMinus50.ch bietet diesen Erneuerungsservice und stellt auf Wunsch einen Beistand, wenn es um das Vervollständigen der Patientenverfügung geht.

 

Jetzt die Hausaufgaben machen und die Patientenverfügung von PlusMinus50.ch bestellen:

  • Es geht um Leib & Leben und «Selbstbestimmung»
  • Es geht darum, dass das medizinische Fachpersonal den persönlichen Willen und die Wünsche eines Patienten kennen, respektieren und rasch handeln können.
  • Es geht darum, dass die Liebsten | Angehörigen in einer schwierigen Zeit entlastet werden und Klarheit gegeben ist, wenn es um schwierige Entscheide geht.

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Blog 05.23 | Haupt-Bildnachweis: Patientenverfügung von PlusMinus50.ch (Bild: Gerd Altmann auf Pixabay)

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