Wieder neigt sich ein Jahr gezeichnet von sich ständig ändernden Verhaltensregeln und damit verbundenen Einschränkungen dem Ende zu. Wir wünschen uns gegenseitig zum Jahreswechsel alles Liebe & Gute, nur das Beste oder eine rüstige Gesundheit & natürlich viel Erfolg. Viele von uns ergänzen wohl sicherlich auch die Wunschliste mit der Hoffnung auf mehr Mobilität und Bewegungsfreiheit, mehr Planbarkeit und Toleranz; kurzum mit dem grossen Anliegen nach einem Lichtblick am Horizont und ein Ende dieses pandemischen Albtraums!
Die Tage rund um den Jahreswechsel werden hierbei oftmals als zweifache Gelegenheit wahrgenommen eine persönliche Rückschau über das Geschehene des alten Jahres durchzuführen und neue Vorsätze für das kommende Jahr zu schmieden. Motiviert setzten wir uns hin und notieren die guten Absichten auf ein Blatt Papier.
Es liegt indessen in der Natur des Menschen Themen, die unangenehm oder fremd sind, zu verdrängen oder zumindest notorisch zu vertagen. Und mit grosser Wahrscheinlichkeit wird auf der Liste mit all den guten Vorsätzen der so wesentliche Punkt der persönlichen und rechtlichen Vorsorge nicht aufgeführt sein.
Leider – denn jetzt wäre genau der richtige Zeitpunkt, um der seit 2019 dauernden Fremdbestimmung mit etwas mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung entgegenzuwirken!
Patientenverfügung
Albtraum 1: Sie fahren mit dem Auto durch das abendliche Schneegestöber. Sie sind aufgrund des konsumierten Glühweins leicht angesäuselt und verlieren die Kontrolle über Ihr Fahrzeug, geraten ins Schleudern und landen in der Leitplanke! Sie enden im Spital und sind aufgrund des Schocks urteilsunfähig!
Mit einer Patientenverfügung übernehmen Sie Eigenverantwortung und zeigen Gemeinschaftssinn! Ihren Angehörigen wird eine grosse Last abgenommen, wenn sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls verbindlich wissen, wie sie Ihren Wünschen gerecht werden können. Auch für Ärztinnen und Ärzte und deren Teams ist es sehr hilfreich zu wissen, wie Sie über Krankheit, Leben und Sterben denken.
Auf dem Notfallausweis von PlusMinus50.ch ist ersichtlich, wo die Patientenverfügung hinterlegt ist. Somit wird zudem garantiert, dass keine wertvolle Zeit verloren geht und dass vor allem Ihr Wille respektiert wird.
Patientenverfügung - detailliert
Generalvollmacht
Albtraum 2: Sie hatten Glück im Unglück. Sie sind zwar aufgrund des Unfalls massiv eingeschränkt, werden sich aber nach einer langwierigen Rekonvaleszenz wieder erholen. Sie sind auf Ihren Partner | Ihre Partnerin angewiesen, der die Geschäfte übernimmt, während Sie sich während 8 Wochen in der Reha erholen.
Mit einer schriftlichen Generalvollmacht / Vollmachten über den Tod hinaus geben Sie einer von Ihnen designierten Person die Vollmacht rechtsgültig an Ihrer Stelle zu handeln und dies sofort; bis über den Tod hinaus. Rechtsgeschäftliche Angelegenheiten werden somit beschleunigt, zeitliche Lücken geschlossenund zusätzlich für alle Involvierten Transparenz geschaffen.
Wichtig zu wissen ist, dass im Falle eines Unfalls oder einer eintretenden Krankheit und einer daraus resultierenden Bewusstlosigkeit oder Urteilsunfähigkeit, eine zeitliche Lücke entsteht bis der Vorsorgeauftrag (siehe unten im Text) greift, sprich durch die KESB validiert wird. Diese Phase ist nicht nur mit finanziellen Konsequenzen verbunden, sondern stellt nebst zermürbenden Behördengängen auch eine zusätzliche Belastung für Ihr persönliches Umfeld dar.
Vorsorgeauftrag
Albtraum 3: Sie spazieren durch den Winterwald und werden von einem herunterfallenden Eiszapfen am Kopf schwer verletzt und bleiben im Schnee liegen! Sie enden in der Notfallabteilung und bleiben bis auf weiteres im Koma!
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit Ihre persönlichen Wünsche und Interessen im Bereich der Personensorge, der Vermögenssorge und der rechtlichen Vertretung. Denn Tatsache ist, dass falls Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit «urteilsunfähig» werden sollten, und kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, die KESB auf den Plan gerufen wird. Dies hat zu Folge, dass der Handlungsbereich Ihrer Familie massiv eingeschränkt ist und Sie in mancher Beziehung fremdbestimmt werden.
Anordnungen im Todesfall | Anordnungen Organspende
Albtraum 4: Ihnen ist nach einem unvergesslichen Winter-Abenteuer und Sie entscheiden sich für eine nächtliche Schlittenfahrt. Sie geben ordentlich Tempo und kollidieren mit einer Tanne. Ihr letzter Gedanke dreht sich um frohlockende Engel, Ihnen wird kalt und kälter und Sie lagern gekühlt in der Pathologie!
In unserer Gesellschaft ist es üblich, den Tod so weit wie möglich aus unserem Alltag zu verbannen. Aber niemand ist vor Schicksalsschlägen gefeit und diese kennen leider auch kein Alter. Die Anordnungen für den Todesfall sind wie ein Handbuch für Ihre Liebsten | Hinterbliebenen zu verstehen. So erfahren Ihre Angehörigen in dieser Extremsituation, wer zu informieren ist, wo wichtige Dokumente aufbewahrt sind, welche Vorstellungen Sie bezüglich der Bestattung haben und vieles mehr.
Die Frage nach der eigenen Bereitschaft, nach dem Tod Organe und | oder Gewebe zu spenden, ist sehr persönlich und für viele nicht einfach zu beantworten. Schliesslich ist das Thema eng mit dem eigenen Tod und dem eines anderen Menschen verbunden.
Ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden – WICHTIG ist, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und Ihre Willensäusserung schriftlich festhalten.
Beide Anordnungen sind in der Patientenverfügung – detailliert von PlusMinus50.ch enthalten.
Anordnungen im Todesfall | Anordnungen Organspende
Testament| Ehe-/Erbvertrag
Albtraum 5: Leise rieselt der Schnee – die Angehörigen versammeln sich um das Grab – Ihre letzte Ruhestätte. Ein Eklat um das Erbe ist vorprogrammiert. Ihre neue Lebenspartnerin und die Ex-Frau mit der Jungmannschaft träumen bereits jetzt von Ihrem hart erarbeiteten Vermögen… wird dieses auch den Personen Ihrer Wahl zugesprochen?
Das Fehlen eines Testaments kann Streit innerhalb der Familie auslösen, diese sogar für immer und berechtigter- oder unnötigerweise entzweien. Einer solchen Situation können nur Sie entgegenwirken! Das eigene Testament zu verfassen, bedeutet jedoch keineswegs mit dem Leben abzuschliessen – es ermöglicht uns vielmehr Ordnung und Klarheit für die Nachwelt zu schaffen. Und das sind Sie Ihren Liebsten und Ihrer Familie schuldig.
In einem Ehevertrag wird geregelt, wem was gehört und in einem Erbvertrag, wer was erhält. Oftmals werden diese in Kombination unter Eheleuten verfasst und zählen zu den wichtigen Instrumenteneiner optimalen Nachlassplanung.
Aber dieser könnte jederzeit zur Realität werden. Nehmen Sie das Thema der Vorsorge in Angriff.
PlusMinus.50 unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres persönlichen Masterplans.
Blog 52.21 | Bildnachweis: Pixabay