Querbeet: Änderungen im 2022!

Jedes Jahr bringt Änderungen mit sich. Teils handelt es sich um kleine Anpassungen – teils um grössere Neuerungen mit den entsprechenden Konsequenzen. In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine Auswahl an rechtliche Neuerungen der Schweiz in den Bereichen:  Personalien, Versicherungen, Vorsorge, Steuern, Konsum und Alltag.

 

Die Ehe für ALLE

Seit Ende September 2021 zieht die Schweiz mit einer klaren Stimmmehrheit von 64 Prozent der «Ehe für alle» mit. Damit gab die Schweizer Bevölkerung der gleichgeschlechtlichen Ehe ihren Segen. Ab dem 1. Juli können Männer Männer und Frauen Frauen heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Mit der Ehe bekommen homosexuelle Paare weitere Rechte. Dabei geht es unter anderem um die Einbürgerung, die Adoption von Kindern sowie der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

 

Geschlecht und Name: Einfacher anpassen lassen

Ab 1. Januar 2022 haben Transmenschen die Möglichkeit, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch zu ändern. Dafür braucht es lediglich eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt. Auch Minderjährigen wird diese Anpassung ermöglicht, sie benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern. Bis anhin erwies sich das Verfahren als kompliziert und mit hohen Kosten verbunden. Ausserdem mussten die Betroffenen die Anpassung mit einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren erwirken; in vielen Fällen wurde sogar eine medizinische Untersuchung verlangt.

 

Die «Berufliche Vorsorge» wird der Preisentwicklung angepasst

Auf den 1. Januar 2022 werden gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Satz beträgt 0,3 Prozent bei den seit 2018 ausgerichteten Renten und 0,1 Prozent bei den Renten, die 2012 erstmals ausgerichtet wurden. Ausserdem wird das stufenlose Rentensystem der IV auch auf die PK-Rente angewandt.

 

Mehr Transparenz bei IV-Gutachten und Qualitätskontrolle

Wenn eine Person eine IV-Rente erhalten will, dann muss diese ihre Erwerbseinschränkung von einem Gutachter bestätigt erhalten. Sozialversicherungsanwälte hegen jedoch den Verdacht, dass Gutachter, die regelmässig Aufträge von der IV erhalten, eher in deren Sinn entscheiden. Ab Januar 2022 wird nun mehr Transparenz geschaffen. IV-Stellen müssen öffentlich machen, welche Gutachterin | welcher Gutachter wie viele Aufträge erhalten hat. Ausserdem werden inskünftig die Gespräche aufgezeichnet. Um die Qualität der Begutachtungen zu sichern, wird eine unabhängige, ausserparlamentarische Kommission geschaffen.

 

Inkasso von Alimenten: Einheitliche Bestimmungen

Betroffene haben inskünftig die Möglichkeit bei der zuständigen Fachstelle ein Gesuch, um Inkassohilfe zu stellen, falls die Alimente nicht, nicht vollständig oder immer zu spät bezahlt werden. Das Prozedere wird nun schweizweit vereinheitlicht und die kantonalen Behörden haben gewisse Mindestleistungen zu leisten. Diese reichen von der persönlichen Beratung, der schriftlichen Kontaktaufnahme zur unterhaltspflichtigen Person, einer allfälligen Betreibung, der Anweisung beim Arbeitgeber bis hin zum Strafantrag. Ausserdem können die Behörden mit den Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen in Kontakt treten, um einer unrechtmässigen Auszahlung der zweiten Säule an den Unterhaltspflichtigen entgegenzuwirken. Zumal dieser die Unterhaltspflicht vernachlässigt.

 

 Krankenkassen: Prämien sinken für einmal leicht

Erstmals seit 2008 sinken die Prämien der Krankenkassen. Das BAG hat die neuen Krankenkassenprämien für das Jahr 2022 offiziell veröffentlicht. Von einem Kanton zum anderen schwanken die Prämien im Durchschnitt zwischen -2.1% und +1.4%. Im Schnitt wird die Grundversicherung 0,2Prozent günstiger als im Vorjahr. Aber eine durchschnittliche Prämiensenkung bedeutet nicht, dass Kunden nicht noch mehr sparen können. Ein Vergleich lohnt sich immer, was die Kundin | der Kunde tatsächlich spart hängt natürlich auch von den jeweiligen Franchisen ab. 

Über eine noch höhere Einsparung können sich junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren freuen, für die der Rückgang verglichen mit dem Vorjahr ungefähr 1 Prozent beträgt. Auch für Kinder ist mit geringeren Prämien für 2022 zu rechnen. 

 

Versicherungen: neue konsumentenfreundliche Bestimmungen

Per 1. Januar 2022 wurde die Inkraftsetzung der Teilrevision des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) beschlossen, mittels welcher das in die Jahre gekommene VVG an die heutigen Anforderungen angepasst wird. Das revidierte Gesetz bringt Verbesserungen für Kundinnen und Kunden und passt Bestimmungen an veränderte Gegebenheiten an. So wird beispielsweise neu für Versicherungsverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeführt und auch Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren beendet werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen wird von zwei auf fünf Jahre erhöht. Zudem wird das Gesetz an die heutigen Anforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs angepasst.

 

Steuern: neue Verordnung betreffend der Geschäftsfahrzeuge

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Berufskostenverordnung regelt für die direkte Bundessteuer neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden kann. Die Fahrkosten zum Arbeitsort (ohne Aussendienstanteil) müssen seit dem 1. Januar 2016 mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Davon können bei der direkten Bundessteuer bis maximal 3’000 Franken als Berufskosten abgezogen werden, während die Kantone Höchstbeträge nach kantonalem Recht oder unbeschränkte Beträge erlauben. Mit der neuen Regelung entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer. Trotz der Änderung bleibt es jedoch weiterhin möglich, die effektive private Nutzung mit einem Fahrtenheft abzurechnen und den Fahrkostenabzug geltend zu machen.

Neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Konzerne

Zu den spannendsten Abstimmungen der letzten Jahre zählte wohl die im November 2020 gescheiterte Konzernverantwortungsinitiative (KVI) trotz knappem Volksmehr am Ständemehr. Ab 2022 tritt nun der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, der zum Ziel hat, neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Konzerne durchzusetzen.

Unternehmen müssen neu zusätzliche Sorgfaltspflichten erfüllen, wenn es um Kinderarbeit und Konfliktmineralien geht. Ausserdem besteht eine Berichterstattungspflicht in Bezug auf Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen.

Onlinehandel Schweiz – Geoblocking wird eingeschränkt

Eine wichtige Änderung für den Onlinehandel tritt am 1. Januar in Kraft. Das sogenannte Geoblocking ist dann grösstenteils verboten. Das hat das Parlament bei der Beratung des Gegenvorschlags zur «Fair-Preis-Initiative» beschlossen. Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen wollte, wurde oft auf die Schweizer Website des Anbieters umgeleitet und dort waren die Preise häufig massiv höher. Ab 2022 können Kundinnen und Kunden aus der Schweiz zu den gleichen Konditionen aus dem jeweiligen Land bestellen. Anbieter sind jedoch nicht gezwungen, in die Schweiz zu liefern. Ausserdem können ausländische Online-Anbieter weiterhin einen Aufpreis für Versand und Verzollung verlangen.

 

Werbeblöcke überspringen – dies wird nun für die Zuschauerinnen und Zuschauer erschwert

Die Branche hat sich darauf geeinigt, dass künftig bei der Replay-Funktion nicht mehr alle Werbespots einfach übersprungen werden können. Dafür haben sich die werbefinanzierten Sender stark gemacht. Ursprünglich wollten die Sender dafür 14 statt 7 Tage Replay anbieten – also, dass das gesamte Programm der vergangenen zwei Wochen jeweils verfügbar wäre. Dagegen hat sich aber die SRG erfolgreich gewehrt. Mehrere Anbieter wollen weiterhin ein werbefreies Angebot anbieten, allerdings ist dies mit höheren Kosten verbunden. 

 

Der Gelbe Riese passt die Preise an – Briefe werden teurer

Per 1. Januar erhöht die Schweizer Post die Preise für Briefe. Neu kostet ein A-Post-Brief 1,10 Franken, das ist eine Erhöhung um 10 Rappen, und ein B-Post-Brief 90 Rappen, das sind 5 Rappen mehr als bisher. Die letzte Anpassung für das Versenden eines Briefes fand vor 18 Jahren statt. Die Post begründet diese Preiserhöhung aufgrund des abnehmenden Briefverkehrs. Ein Postfach kostet neu ab 120 Franken pro Jahr.

 

Keine Ausnahme mehr für E-Biker/-Innen –Licht an!

Seit 2014 gilt die Regel für Autofahrerinnen und Autofahrer, dass das Licht während des Fahrens auch am Tag eingeschaltet werden muss. Ab Frühjahr 2022 gilt diese Regel auch für E- Bikerinnen und E- Biker und wer sich nicht daran hält, muss bei einer Kontrolle mit einer Ordnungsbusse rechnen. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat den steigenden Unfallzahlen mit E-Bikes entgegenwirken.

 

 

Für das Jahr 2022 wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg – sowohl privat als auch beruflich! Bleiben Sie gesund!

PlusMinus50.ch bietet Ihnen eine rechtskräftige Vorsorge für jede Lebenssituation!

 

 

 

 

Quellen: www.admin.ch | https://www.beobachter.ch

 Blog 01.22 | Bildnachweis: Tumisu auf Pixabay

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