In der heutigen Zeit haben elektronische Begleiter einen festen Platz in unserem Alltag eingenommen. Ob für Arbeit, Unterhaltung oder als Wissensquelle – Smartphones und Co. sind unverzichtbare Werkzeuge geworden.
Es hat den Anschein, dass vor allem die jüngeren Generationen die Digitalwelt dominieren. Der “Instagram Lifestyle” ist hoch im Kurs, das Teilen sämtlicher Lebensereignisse ein Muss. Neben Selfies, Urlaubsbildern und Hundevideos enthält das World Wide Web auch persönliche Daten von Menschen aller Generation.
Die meisten Schweizer stehen sich nicht im Klaren darüber, wie viele ihrer Informationen im Internet verknüpft sind. Geschweige denn, was geschieht, wenn jemand plötzlich nicht mehr in der Lage ist, über sein digitales Erbe zu verfügen. Im Ernstfall können viele Informationen im digitalen Dschungel verschwinden und früher oder später für unangenehme Überraschungen sorgen.
In diesem Artikel möchten wir Sie darüber aufklären, welche Folgen eine unzureichende Nachlassplanung haben kann und wie Sie solchen Situationen geschickt vorbeugen können.
Der Begriff "digitaler Nachlass" bezieht sich auf alle digitalen Daten und Inhalte, die eine Person zu Lebzeiten im Internet erstellt, besitzt oder verwaltet hat.
Dazu gehören unter anderem E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Dateien in der Cloud, Online-Konten bei Banken oder Online-Shops sowie digitale Fotos und Videos. Im Gegensatz zum physischen Nachlass, der aus materiellen Gütern besteht, umfasst der digitale Nachlass alle immateriellen digitalen Vermögenswerte.
Der digitale Nachlass kann sowohl persönliche als auch geschäftliche Inhalte umfassen. Dieser kann je nach individueller Online-Aktivität und Nutzung der digitalen Medien sehr umfangreich sein.
In der Schweiz gibt es bisher keine spezifischen Gesetze, die sich ausschließlich mit dem digitalen Nachlass befassen. Dennoch gibt es verschiedene rechtliche Bestimmungen und Regelungen, die relevant sind.
Das Schweizer Erbrecht regelt, wie der physische Nachlass einer verstorbenen Person verteilt wird. Digitale Daten auf physischen Datenträgern gelten automatisch als Teil der Erbmasse.
Ein Testament kann als Grundlage dienen, um auch den digitalen Nachlass zu regeln. Beispielsweise wird ein digitaler Vollstrecker genannt, der Zugang zu den digitalen Konten und Inhalten erhält.
Es wird diskutiert, ob Gesetze erforderlich sind, um den rechtlichen Rahmen an die Herausforderungen der digitalen Welt anzupassen. Bis dahin ist es jedoch ratsam, frühzeitig Vorsorge zu treffen und klare Anweisungen für den Umgang mit dem eigenen digitalen Daten festzulegen.
Digitale Daten scheinen alles zu können und zugleich nichts. Angehörige können vor einem Chaos stehen, ohne zu wissen, wo sie anfangen sollen. Ein Großteil der erstellten und verwalteten Daten landet möglicherweise im digitalen Papierkorb oder wird einfach vergessen. Ohne eine geregelte Nachlassplanung können so wichtige Punkte übersehen werden oder Inhalte verloren gehen.
Die Online-Welt erscheint oft abstrakt und realitätsfern. Insbesondere bei Thematiken, welche in der Gesellschaft gerne verdrängt werden.
Ein sehr interessantes Beispiel für den Wert digitaler Vermächtnisse sind Promis und Influencer. Die Konten mit Millionen von Followern werden selbst nach deren Ableben weitergeführt. Die Konten befinden sich dabei nicht im Besitz von Familienmitgliedern, sondern werden von Unternehmen gemanagt.
So haben zum Beispiel während der Pandemie bereits verstorbene Promis wie Whitney Houston, Bob Marley und Jimi Hendrix Werbung für Masken gemacht. Die beliebten Gesichter werden genutzt, um den Followern gezielt Produkte zu verkaufen. In einigen Fällen involvieren sie sich in polarisierende Debatten oder politische Kampagnen.
Es stellt sich hier die Frage, ob diese Werbungen auch wirklich mit den moralischen Einstellungen der Verstorbenen übereinstimmen. Diese Fallbeispiele sind extrem und kommen selten vor. Sie zeigen jedoch den Ernst der Lage und die diversen Möglichkeiten, wie digitale Daten missbraucht werden können. Schließlich sind laut einer Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften schweizweit 3 Millionen aktive Facebook User registriert.
Die Regelung des digitalen Nachlasses erfordert einige wichtige Schritte, um sicherzustellen, dass persönliche Daten geschützt sind und digitale Vermögenswerte ordnungsgemäß verwaltet werden können.
Zunächst ist es ratsam, eine Bestandsaufnahme aller digitalen Konten, Abonnements und Online-Plattformen zu erstellen. Zugangsdaten, Passwörter und andere relevante Informationen sollten sicher gespeichert werden, idealerweise in einem verschlüsselten Dokument oder einem digitalen Passwortmanager.
Es ist wichtig, klare Anweisungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass festzulegen. Die Anordnungen sollten in rechtsgültigen Dokumenten festgehalten werden.
Um sicherzustellen, dass der digitale Nachlass vollständig und angemessen geregelt ist, ist es sinnvoll, ihn regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies wird relevant bei Änderungen in der Online-Nutzung oder bei wichtigen Lebensereignissen.
Die fehlende Nachlassplanung kann Angehörige vor große Rätsel stellen. Das Erstellen eines klaren Ablaufplans stellt jedoch ebenfalls eine Herausforderung dar.
Bei PlusMinus50 bieten wir Ihnen unseren Digitalen Nachlass an, der wichtige Informationen und Anleitungen enthält. Mit unseren wertvollen Checklisten verpassen Sie keine Details in dieser komplexen Angelegenheit. Selbst Themen wie die Bürokratie im Ausland werden in unserer Nachlassplanung berücksichtigt.
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