Generalvollmacht als Schutz vor Demenz

Demenz ist eine der größten gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit, die viele Menschen betrifft. Laut aktuellen Berechnungen von Alzheimer Schweiz leben rund 128.200 Personen mit einer Form der Krankheit in der Eidgenossenschaft. Jedes Jahr kommen etwa 30.400 Neuerkrankungen hinzu, was bedeutet, dass durchschnittlich alle 17 Minuten eine neue Person erkrankt.

Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, wie wichtig eine frühzeitige und umfassende Vorsorge ist. Stellen Sie sich vor, das Schicksal schlägt zu und Sie werden selbst urteilsunfähig.

In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen zeigen, wie Demenz entsteht und wie Sie Ihre Angehörigen rechtzeitig absichern können. Erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung von PlusMinus50 Ihre Vorsorgeplanung optimal gestalten können.

Was ist Demenz?

Demenz ist ein Oberbegriff für eine Reihe von neurologischen Erkrankungen, die einen fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten, wie Gedächtnis, Denken und Orientierung, zur Folge haben. Die häufigsten Formen sind Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz, Lewy-Körper-Demenz und frontotemporale Demenz.

Symptome

Die Symptome der Krankheit können je nach Person und Art variieren, umfassen jedoch in der Regel:

  • Gedächtnisverlust: Schwierigkeiten, sich an kürzlich Erlebtes oder Erlerntes zu erinnern.
  • Orientierungsprobleme: Verlust der Fähigkeit, Zeit und Ort zu erkennen.
  • Sprachprobleme: Schwierigkeiten beim Sprechen und Verstehen von Sprache.
  • Einschränkungen im Denken und Urteilen: Verminderte Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und Probleme zu lösen.
  • Verhaltensänderungen: Veränderungen in der Persönlichkeit und im Verhalten, wie Aggressivität oder Apathie.

Diese Symptome wirken sich erheblich auf das tägliche Leben aus und können die Selbstständigkeit der Betroffenen stark beeinträchtigen. Der Verlauf der Demenz kann sich über mehrere Jahre bis Jahrzehnte erstrecken, wobei sich die Symptome allmählich verschlimmern.

Ursachen und Risikofaktoren

Die Ursachen für Demenz sind vielfältig und oft komplex. Zu den häufigsten gehören:

  • Genetische Faktoren: Eine familiäre Vorbelastung kann das Risiko erhöhen.
  • Altersbedingte Veränderungen: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, an Demenz zu erkranken.
  • Kardiovaskuläre Erkrankungen: Bluthochdruck, Diabetes und hoher Cholesterinspiegel können das Risiko für vaskuläre Demenz erhöhen.
  • Lebensstilfaktoren: Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung können das Risiko erhöhen.

Ein Verständnis der Symptome und Ursachen ist der erste Schritt, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und die Lebensqualität von Betroffenen und deren Familien zu verbessern.

Was bedeutet Urteilsfähigkeit und wie wird sie festgestellt?

Mit fortschreitender Erkrankung verlieren Betroffene nach und nach die Fähigkeit, alltägliche Aufgaben zu bewältigen und ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies führt zu emotionalem Stress und Unsicherheit.

Die Urteilsfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB). Eine Person gilt als urteilsfähig, wenn sie in der Lage ist, vernunftgemäß zu handeln. Das bedeutet, sie kann ihre Situation realistisch einschätzen, bewerten, eine Entscheidung treffen und diese nach außen mitteilen.

Wer wird als urteilsfähig angesehen?

Im Allgemeinen wird bei Menschen ohne kognitive Beeinträchtigungen davon ausgegangen, dass sie urteilsfähig sind. Doch wie verhält es sich bei Personen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen? Hier muss die Urteilsfähigkeit oft spezifisch nachgewiesen werden, besonders wenn es um rechtliche Geschäfte geht.

Wer prüft die Urteilsfähigkeit?

Wenn die Urteilsfähigkeit nicht offensichtlich ist, muss ein Arzt oder eine Ärztin die Fähigkeit der betreffenden Person prüfen. Diese Prüfung bezieht sich stets auf eine konkrete Fragestellung und den aktuellen Zeitpunkt. Insbesondere bei Menschen mit Alzheimer wird untersucht, ob sie bezüglich einer spezifischen Angelegenheit urteilsfähig sind.

Was passiert bei Urteilsunfähigkeit?

Ist eine Person nicht urteilsfähig, müssen in der Regel gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte Entscheidungen treffen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und andere rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Solche Dokumente ermöglichen es einer Person, jemanden zu bestimmen, der im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit in ihrem Namen handeln darf.

Nach einer Studie aus dem Jahre 2022 von Alzheimer Schweiz erkrankt alle 17 Minuten ein weiterer Mensch an Demenz. Laut Prognose werden die Zahlen in den nächsten Jahren drastisch steigen.

Rechtliche Vorkehrungen treffen mit der Generalvollmacht

Im Vergleich zu anderen Vorsorge Dokumenten, wie dem Vorsorgeauftrag oder der Patientenverfügung, bietet die Generalvollmacht einen umfassenderen Handlungsspielraum. Während der Vorsorgeauftrag auf bestimmte Bereiche wie Finanz- oder Gesundheitsangelegenheiten beschränkt ist, erlaubt die Generalvollmacht eine Vertretung in rechtlichen Belangen.

Mit der Vollmacht kann sichergestellt werden, dass eine vertrauenswürdige Person im Falle einer Urteilsunfähigkeit rechtlich bindende Entscheidungen treffen kann. Sie ermöglicht es der benannten Person, sowohl in finanziellen als auch in persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Sei es bei der Verwaltung Ihres Vermögens, der Regelung von Verträgen oder der Entscheidung über medizinische Behandlungen.

Die Generalvollmacht ist sofort ab ihrer Erstellung und Beglaubigung wirksam. Sie bleibt im Fall der Urteilsunfähigkeit bestehen, ohne dass zusätzliche behördliche Schritte erforderlich sind.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung einer Generalvollmacht
  1. Vertrauensperson auswählen: Bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie voll vertrauen und die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie handeln sollen.
  2. Fachexperten konsultieren: Es ist ratsam, Vorsorge Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Generalvollmacht alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
  3. Formulierung der Vollmacht: Lassen Sie die Generalvollmacht schriftlich aufsetzen. Sie sollte klar und detailliert festlegen, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person hat.
  4. Beglaubigung: Die Generalvollmacht muss von einem Notar beglaubigt werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
  5. Dokumente sicher aufbewahren: Bewahren Sie die Originaldokumente an einem sicheren Ort auf, und informieren Sie die bevollmächtigte Person darüber, wo sie die Dokumente im Bedarfsfall finden kann.
  6. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie die Generalvollmacht regelmäßig und passen Sie sie bei Bedarf an veränderte Lebensumstände oder gesetzliche Änderungen an.

Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihre Angelegenheiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit in vertrauenswürdigen Händen sind. Eine sorgfältig erstellte Generalvollmacht bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und Klarheit.

PlusMinus50 – Ihr Partner in der Vorsorgeplanung

Bei der Planung Ihrer persönlichen und rechtlichen Vorsorge ist es entscheidend, einen vertrauenswürdigen und erfahrenen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Der Vorteil einer professionellen Beratung durch PlusMinus50 liegt in der Sicherheit und dem Vertrauen, dass Ihre Vorsorgedokumente korrekt und vollständig sind. Unsere Experten kennen die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und können Sie individuell und kompetent beraten. Dies spart Ihnen nicht nur Zeit und Mühe, sondern gibt Ihnen auch die Gewissheit, dass im Ernstfall alles zu Ihren Gunsten geregelt ist.

Ein weiteres Plus unserer Dienstleistung ist die persönliche Betreuung. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation und Ihre Wünsche genau zu verstehen. So können wir maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Kunden schätzen besonders unsere einfühlsame und professionelle Herangehensweise, die ihnen in einer oft sensiblen und emotional belastenden Situation Sicherheit und Klarheit bietet.

Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Fachexperten. Wir freuen uns darauf Sie in Ihren Angeleigenheiten beraten und begleiten zu dürfen.

Buchen Sie jetzt eine Online-Beratung!

termin Vereinbaren