Wenn das Erbe zur Steuerfalle wird

Träumen wir nicht alle heimlich davon, das große Los zu ziehen und über Nacht durch einen Jackpot reich zu werden? Die Chancen, im Lotto zu gewinnen, sind eher gering. Dennoch erleben die meisten Schweizerinnen und Schweizer im Laufe ihres Lebens, dass sie Erbschaften oder Schenkungen von Verwandten erhalten. Was zunächst wie ein Geschenk des Himmels erscheint, kann schnell zu einer steuerlichen Herausforderung werden.

Dieser Blog-Artikel beleuchtet die entscheidenden Aspekte für Erben und Beschenkte. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen in der Schweiz und zeigen auf, worauf Sie sich vorbereiten sollten.

Was sind Erbschaftssteuern?

Erbschaftssteuern sind eine direkte Form der Besteuerung, die beim Übertrag von Vermögen und Eigentum nach dem Ableben einer Person erhoben wird. Die Erben sind verpflichtet, diese Steuer zu entrichten, wenn sie das Erbe antreten. Der Zweck dieser Steuer liegt darin, die öffentlichen Finanzen zu unterstützen und soziale sowie wirtschaftliche Gerechtigkeit zu fördern.

In der Schweiz zeigt sich, dass ein beträchtlicher Teil des Vermögens durch Erbschaften übertragen wird. Die jährliche Summe an vererbten und verschenkten Vermögen ist deutlich angestiegen: von 36 Milliarden Franken im Jahr 1999 auf 95 Milliarden Franken im Jahr 2020.

Interessanterweise ist die effektive Steuerlast auf Erbschaften in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken. Während im Jahr 1990 durchschnittlich 4.1 Rappen Erbschaftssteuer pro Franken vererbtem Vermögen anfielen, beträgt dieser Durchschnitt heute lediglich 1.4 Rappen.

Unterschiede zu Schenkungssteuern

Schenkungssteuern gelten für die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Sie werden fällig, wenn Vermögenswerte ohne direkte Gegenleistung übertragen werden. Im Gegensatz zur Erbschaftsteuer, die von den Erben bezahlt wird, müssen Schenkungssteuern oft vom Schenker entrichtet werden. Sie basieren auf dem Wert des geschenkten Vermögens zum Zeitpunkt der Schenkung.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da beide Arten unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben. Verschiedene strategische Überlegungen sind erforderlich, wenn es um die Planung und Vorsorge für die Übertragung von Vermögen geht.

Einfluss von Verwandtschaftsgraden und Kantonssteuern

Während Ehepartner und leibliche Kinder in den meisten Fällen gar nicht besteuert werden, müssen weiter entfernte  oder nicht Verwandte einiges an Abgaben in Kauf nehmen.

In der Schweiz variieren die Erbschaftsteuersätze und Regelungen je nach Kanton. Jeder Kanton legt seine eigenen Steuersätze fest und definiert spezifische Freibeträge sowie Steuerklassen für verschiedene Erben.

Zum Beispiel zahlen Nichtverwandte für eine Erbschaft von 500'000 Franken im Kanton Zug etwa 71'000 Franken Steuern, während es in Genf fast 270'000 Franken sind.

Auch Konkubinatspartner werden in einigen Kantonen milder besteuert. Besonders wenn sie lange Zeit mit dem Verstorbenen im gleichen Haushalt gelebt haben. Stiefkinder zahlen meist weniger Steuern als andere Nichtverwandte, sind aber nur in etwa der Hälfte der Kantone den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Erben und Erblasser müssen sich bewusst sein, dass die Wahl des Kantons, in dem das Erbe liegt, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Planung.

Ohne eine gezielte Nachlassplanung müssen gewisse Erben durch die Steuerlast tief in ihr eigenes Portmonnaie greifen.

Steuerliche Freibeträge und Ausnahmen

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz berücksichtigt eine Vielzahl von Freibeträgen und Ausnahmen, die entscheidend für die Höhe der steuerlichen Belastung sind und gezielt genutzt werden können, um die Steuerlast zu minimieren.

Welche Vermögenswerte sind von der Steuer befreit?

  • Der Hauptwohnsitz des Erblassers kann häufig von der Erbschaftssteuer befreit sein, um sicherzustellen, dass Erben nicht gezwungen sind, ihre Wohnsituation aufgrund steuerlicher Belastungen zu ändern.
  • Betriebliches Vermögen, wie Anteile an Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, kann ebenfalls von der Steuer befreit sein, um die Fortführung des Unternehmens zu sichern.

Besondere Regelungen für Immobilien, Kunst und Unternehmensvermögen

  • Immobilien unterliegen speziellen steuerlichen Regelungen, die je nach Kanton variieren können. Dies kann Auswirkungen auf die Steuerbelastung und die strategische Planung der Vermögensübertragung haben.
  • Kunstwerke und Sammlungen können in einigen Kantonen begünstigt sein oder spezielle Bedingungen erfordern, um von Steuerbefreiungen zu profitieren.
  • Unternehmensvermögen wie Firmenbeteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftssteuer befreit sein, um die Kontinuität des Unternehmens zu gewährleisten und Arbeitsplätze zu sichern.

Planung und Vorsorge zur Minimierung der Erbschaftssteuer

Eine frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge ist entscheidend, um die Erbschaftssteuer zu minimieren und die finanzielle Belastung für die Erben zu optimieren. Hier sind einige wichtige Schritte und Tipps zur rechtzeitigen Vorsorge und Steueroptimierung:

Tipps zur rechtzeitigen Vorsorge und Steueroptimierung

  • Ermittlung des steuerlichen Potenzials: Analysiere frühzeitig das Vermögen und die voraussichtliche Steuerlast, um mögliche Steueroptimierungsstrategien zu identifizieren.
  • Nutzung von Freibeträgen: Maximiere die Nutzung der steuerlichen Freibeträge, insbesondere für direkte Nachkommen wie Kinder und Ehepartner, um Vermögen steuerfrei zu übertragen.
  • Strategische Planung von Schenkungen: Schenkungen zu Lebzeiten können eine effektive Möglichkeit sein, die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Beachte dabei die steuerlichen Freibeträge und die Wartezeiten zwischen Schenkungen.

Nutzung von Testamenten und Schenkungen zur Reduzierung der Steuerlast

  • Testamentarische Verfügungen: Durch ein gut ausgearbeitetes Testament können Vermögenswerte so verteilt werden, dass die steuerliche Belastung minimiert wird, z.B. durch gezielte Vermächtnisse oder die Nutzung von steueroptimierten Konstruktionen.
  • Vermächtnisse und Nießbrauch: Die Einrichtung von Vermächtnissen oder Nießbrauchrechten kann helfen, Vermögen steuerlich günstig zu übertragen und gleichzeitig die Kontrolle darüber zu behalten.

Beratung durch Fachleute: Steuerberater und Rechtsexperten

  • Frühzeitige Beratung: Konsultiere frühzeitig einen spezialisierten Steuerberater oder Rechtsexperten, der sich mit Erbschaftssteuer und Vermögensnachfolge auskennt.
  • Individuelle Gestaltungsberatung: Jede familiäre und finanzielle Situation ist einzigartig. Eine individuelle Gestaltungsberatung hilft dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl steuerlich als auch persönlich optimal sind.
  • Aktualisierung der Planungen: Überprüfe regelmäßig die Planungen zur Vermögensnachfolge und passe sie an sich ändernde steuerliche Rahmenbedingungen und persönliche Umstände an.

Die Unumgänglichkeit der Nachlassplanung

Eine fundierte Planung der Vermögensnachfolge ist nicht nur ratsam, sondern kann maßgeblich dazu beitragen, steuerliche Herausforderungen zu minimieren und eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten. Insbesondere vor dem Hintergrund komplexer gesetzlicher Regelungen und variabler Steuersätze in den Schweizer Kantonen ist eine individuelle Vorsorge von entscheidender Bedeutung.

Bei PlusMinus50 bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Dienstleistungen zur Vermögensnachfolgeplanung und Erstellung von Vorsorgeaufträgen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden.

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Eine sorgfältige Nachlassplanung gibt Ihnen nicht nur Sicherheit für die Zukunft, sondern kann auch dazu beitragen, dass Ihr Vermögen im Falle einer Erbschaft nicht zur Steuerfalle wird.

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